Alt-OB Kurt Gribl bekommt bereits mit 56 Jahren Ruhestandsbezüge von der Stadt Augsburg. Das hat der Stadtrat im Juni mit 58 von 60 Stimmen beschlossen. Um künftig die „unsägliche Diskussion”, wie sie Hauptamtsleiter Bernhard Maurmeir nannte, ein für alle Mal zu beenden, sollte der Ferienausschuss nun einen entsprechenden Beschluss fassen. Die Stadtverwaltung schlug vor, dass die Entscheidung des Stadtrates, einem scheidenden Oberbürgermeister den Ehrentitel Alt-OB zu verleihen, automatisch das Anrecht auf Ruhestandsbezüge beinhaltet. Neu-Stadtrat Roland Wegner (V-Partei) kritisierte, dass die Stadt ein Alt-OB-Ruhegehalt zahlt, obwohl sie das nicht müsse und gleichzeitig einige Stellen in der Verwaltung nicht besetzen könne. Das Bayerische Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz beinhalte nämlich, dass eine Kommune die Zahlung solcher Ruhestandsbezüge längstens bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres hinauszögern kann, wenn der Beamte, in diesem Fall also Kurt Gribl, „ohne wichtigen Grund” nicht erneut zur Wahl antritt. Dass das Thema unplanmäßig erneut öffentlich debattiert wurde, ist auf einen Antrag der AfD zurückzuführen. Nach Ansicht von Oberbürgermeisterin Eva Weber gebe es tatsächlich keinen Grund, die Angelegenheit nichtöffentlich zu bereden. Bruno Marcon (Augsburg in Bürgerhand) machte darauf aufmerksam, dass ein normaler Bürger erst im Alter von 67 Jahren Rente bekomme und betonte: „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich Politiker selbst bedienen.” Laut Hans Wengenmeir von den Freien Wählern habe der Titel „Alt-OB” nichts mit Bezügen zu tun, viel mehr sei es eine Ehrerbietung. Generell herrschte bei Wengenmeir und seinem Fraktionskollegen Peter Hummel Unverständnis darüber, wieso nun in aller Eile dieser Automatismus eingeführt werden müsse. „Die Stadt überlegt, an allen Ecken und Enden zu sparen und will dann sowas beschließen”, sagte AfD-Stadtrat Markus Striedl. Oberbürgermeisterin Weber stellte noch einmal klar, dass es nicht um die Person Kurt Gribl gehe und auch CSU-Fraktionschef Leo Dietz erklärte, dass es sich um einen Grundsatzbeschluss handle, der unabhängig von der derzeitigen finanziellen Situation der Stadt Augsburg aufgrund der Corona-Pandemie nun getroffen werden müsse. Schließlich hat der Ferienausschuss gegen die vier Stimmen von Augsburg in Bürgerhand, Freie Wähler und AfD die künftige Koppelung der Verleihung des Alt-OB-Titels mit dem Anspruch auf Ruhegehalt beschlossen. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich Politiker selbst bedienen.”