Der heute 19-jährige Angeklagte erschien leger gekleidet mit weißen Sneakern und Bauchtasche zum Gerichtstermin und gab sich von Beginn an zurückhaltend und schüchtern. Nachdem die vorsitzende Richterin Angela Friehoff anfängliche Probleme mit der Vorlage falscher Akten beseitigen konnte, befragte sie den Fischacher zu den vorgeworfenen Taten, die neben der Körperverletzung auch das Versenden von Videos und Bildern mit nationalsozialistischen Inhalten und den Erwerb von kleinen Mengen Marihuana beinhalteten. Auf die Frage, wie er denn auf die Idee komme, das Versenden von nationalsozialistischen Videos sei witzig, beziehungsweise warum er dies getan habe, antwortete der Angeklagte fast flüsternd: „Weiß auch nicht”. Angesprochen auf die Körperverletzung gab er anschließend zu Protokoll: „Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen.” Der Rechtsanwalt des Angeklagten, Marco Müller, betonte den starken Alkoholeinfluss des Täters und, dass er sich später bei seinem Opfer per Telefon entschuldigt habe. Der Angeklagte kam mit seiner Mutter, seinem Großvater und mehreren Freunden zum Gerichtstermin. Er selbst beantwortete die Frage, wie denn seine Kindheit gewesen sei mit: „Kindheit, ganz gut eigentlich”. Er habe zwei jüngere Geschwister und plane zurzeit einen neuen Beruf aufzunehmen, nachdem er seine erste Lehre abgebrochen hatte. Wie der Angeklagte, der bereits im Vorfeld ein umfassendes Geständnis abgegeben hatte, dem Gericht erklärte, sei er Ende Januar zum Geburtstag eines Kollegen eingeladen gewesen. Dort habe er „schon gut was getrunken”. Sein späteres Opfer kannte er demnach nur flüchtig. Er habe die Tat begangen, als der offenbar stark betrunkene Partyteilnehmer eingeschlafen war. Dem Schlafenden drückte er dann zwischen drei und vier Uhr morgens fünf brennende Zigaretten auf die Stirn, um diese auszudrücken und verursachte dadurch Verbrennungen bei dem Geschädigten. Anschließend steckte er ihm noch mehrere Zigarettenstummel in Mund und Nase. Freunde des 19-Jährigen fotografierten die Tat und verbreiteten sie per WhatsApp. Die Tat wurde vom Opfer zunächst nicht zur Anzeige gebracht und erst wieder aktuell, als Handyinhalte des Täters untersucht wurden. In diesen fanden sich neben Fotos der Tat auch fünf Videos mit Hakenkreuzen, weiteren Nazi-Devotionalien und ein Bild mit dem „Führergruß” zeigenden Adolf Hitler sowie der Bemerkung, letzteres sei der richtige Hygieneabstand während der Corona-Zeit. Diese Inhalte seien in der WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Homos”, in der neun Personen Mitglied waren, geteilt worden. Die Anklage legte ihm zudem die Beschaffung von illegalen Drogen zur Last, wobei beim Angeklagten bereits eine Vorstrafe wegen des Besitzes kleinerer Mengen von Marihuana aktenkundig ist. Staatsanwältin Katrin Wegele hielt dem Fischacher zugute, dass er seine Taten gestanden habe und ging von einer Reifeverzögerung des Angeklagten aus. Deswegen sei ihrer Meinung nach das Jugendstrafrecht anzuwenden. Allerdings betonte sie auch die besondere Wehrlosigkeit des Opfers in seinem stark alkoholisierten Zustand. „Alkohol entschuldigt nicht alles”, betonte Wegele und forderte für den vorbestraften 19-Jährigen 80 Sozialstunden sowie zwei Wochen Dauerarrest. Zudem muss er sich über ein Jahr hinweg regelmäßig auf illegale Drogen testen lassen. Rechtsanwalt Müller stimmte zum Großteil mit der Staatsanwältin überein, betonte jedoch, dass es sich um ein „typisch jugendliches Delikt” handle, das der Angeklagte „gewaltig alkoholisiert” verübt hatte. Deswegen forderte er zwei Wochen Freizeitarrest, also einen Freiheitsentzug am Wochenende, anstatt eines Dauerarrestes. Richterin Friehoff verurteilte den jungen Mann schließlich zu 56 Arbeitsstunden, zwei Gesprächen über das Ausmaß von nationalsozialistischen Straftaten und einer regelmäßigen Drogenkontrolle. Der Angeklagte sei an sich „gut aufgewachsen” und bräuchte lediglich „einen Schuss vor den Bug”, um sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Die Richterin appellierte außerdem an die anwesende Mutter, ihren noch zu Hause lebenden Sohn zur Einhaltung der gerichtlichen Beschlüsse anzuhalten. „Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen.”