Seit 2009 ist mit dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz der arztbegleitete Patiententransport geregelt. Demnach ist aus medizinischen Gründen ein Arzt für die Überwachung oder Betreuung des Patienten während des Transports erforderlich. Diese Transporte erfolgen vor allem im Bereich der Verlegungstransporte zwischen Krankenhäusern. Die Begleitung wird grundsätzlich durch einen Arzt sichergestellt. Im Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeug (VEF) befindet sich zudem ein Rettungssanitäter als Fahrer. Um eine flächendeckende Abdeckung zu erreichen, legte das Bayerische Innenministerium mit München, Traunstein, Deggendorf, Regensburg, Bayreuth, Erlangen, Würzburg, Schweinfurt, Augsburg und Kempten zehn Standorte fest. Die Organisation der ärztlichen Besetzung wurde im Rettungsdienstbereich Augsburg der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) übertragen. Mit dem Betrieb des Verlegungsarzteinsatzfahrzeugs wurde der BRK-Kreisverband Augsburg-Land beauftragt. Die KVB kündigte die Vereinbarung über die Mitwirkung von Ärzten im Verlegungsarztdienst jedoch zum 31. Dezember 2018. Da der Zweckverband für Rettungsdienst und Feueralarmierung Augsburg verpflichtet ist, die Mitwirkung von Ärzten sicherzustellen, wollte man einen Dritten mit der Ärztebesetzung beauftragen. Lediglich der BRK Kreisverband Augsburg-Land bot sich in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Augsburg an. Schließlich teilte das Krankenhaus mit, dass man sich „aufgrund personeller Engpässe außer Stande sehe, die ärztliche Besetzung des VEF stellen zu können”, erklärte Renate Demharter von der Organisation Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD). Eine Sicherstellung der Arztbesetzung des VEF Augsburg konnte somit weder durch den ZRF selbst noch durch seine Verbandsmitglieder gewährleistet werden. Wie Demharter in der ZRF-Sitzung im Augsburger Rathaus berichtete, seien im Rettungsdienstbereich Augsburg 2018 insgesamt 1487 und 2019 insgesamt 1327 arztbegleitete Patiententransporte durchgeführt worden. Die Auswertung der Einsatzdaten ergab, dass der Wegfall des Augsburger Verlegungsarztes zu einem Rückgang der arztbegleiteten Patiententransporte führte, obwohl die bisher abgedeckten Einsätze zu einem geringen Teil von Verlegungsärzten anderer Rettungsdienstbereiche aufgefangen (24 VEF-Einsätze in 2019 gegenüber 292 VEF-Einsätze in 2018) wurden. Die Zahl der Patienten, die ohne Arzt transportiert wurden, obwohl ein Arzt angefordert wurde, stieg von 16 im Jahr 2018 auf 27 im vergangenen Jahr an. „An Stelle des ausgefallenen VEF-Dienstes könnte wieder eine telefonische Beratung durch den ITW-Arzt eingeführt werden, um die Sicherheit der Patienten, aber auch der Durchführenden zu erhöhen”, sprach Renate Demharter stellvertretend für die ÄLRD eine Empfehlung an den ZRF aus, der das Gremium schließlich gegen zwei Stimmen zustimmte. Christian Weldishofer hätte sich gewünscht, dass man abermals bei den Krankenhäusern und Praxen nachgefragt hätte, ob sie Ärzte für VEF-Einsätze stellen können. „Wir haben es nicht abgeschafft, weil keine Notwendigkeit da wäre. Wir kriegen keine Ärzte her und zwar von nirgends”, erklärte ZRF-Geschäftsleiterin Ursula Christ. Die Liste der Kliniken im gesamten Rettungsdienstbereich sei zwar lang, aber: „Wir brauchen einen Arzt, der im Notfall intensivmedizinische Maßnahmen einleiten kann”, stellte Demharter klar. Und die Krankenhäuser, die über erfahrene Ärzte im Intensivbereich verfügen, würden selbst unter personellem Engpass leiden. In der Integrierten Leitstelle Augsburg gehen aus Augsburg Stadt und Land sowie aus Dillingen und den Landkreisen Donau-Ries und Aichach-Friedberg täglich circa 650 Notrufe (etwa 230 000 Notrufe pro Jahr) ein. Die Leitstelle koordiniert jeden Tag rund 275 Notfall- beziehungsweise Notarzteinsätze (circa 100 000 pro Jahr) und etwa 120 Krankentransporte (circa 50 000 pro Jahr) sowie circa 30 Feuerwehreinsätze (rund 11 000 pro Jahr). Krankenhäuser haben personelle Engpässe