Mit einem Eilantrag hatten sich die Aktivisten noch am selben Tag an das Verwaltungsgericht Augsburg gewandt, das nun eine Woche später entschieden hat: Das Klimacamp stelle weiterhin eine Versammlung im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes dar, da es auf die öffentliche Meinungsbildung ausgerichtet sei. „Natürlich freuen wir uns sehr”, sagte im Anschluss an die Entscheidung Ingo Blechschmidt von der Augsburger „Fridays for Future”-Bewegung. Überrascht sei er aber nicht. „Das war ja auch die ganze Zeit unser Rechtsverständnis”, sagte er. „Uns freut es, dass das Gericht das genauso sieht.” Bereits in Gesprächen mit der Stadt sei unklar gewesen, mit welcher Begründung die Stadt das ursprünglich von der Verwaltung genehmigte Klimacamp nicht mehr als geschützte öffentliche Versammlung ansah. Es habe keinerlei Informationen vonseiten der Stadt gegeben, was die Aktivisten verändern müssten, um wieder als Kundgebung zu gelten. Laut Argumentation der Stadt war das Klimacamp keine eigenständige Versammlung mehr, sondern diente nur noch der Vorbereitung anderweitiger Versammlungen wie Demonstrationszügen. Zu diesen Vorbereitungen zählte die Stadt das Malen von Bannern oder die Durchführung von Workshops, die keinen Bezug zum Versammlungsthema der Klimagerechtigkeit gehabt hätten. „Dem widersprechen wir mit Nachdruck”, sagte Blechschmidt bereits vor der Entscheidung des Gerichts. Die jugendlichen Aktivisten würden seit 17 Tagen auf den Komfort ihrer Wohnungen verzichten und im Regen schlafen. Außerdem gebe es regelmäßige Sprechchöre, Redebeiträge und Gespräche oder Umfragen mit Passanten. Mehrere Anwälte hätten deshalb von Anfang an sehr gute Chancen für den Eilantrag am Amtsgericht gesehen. Das Klimacamp ziele darauf ab, die Öffentlichkeit auf die klimapolitische Situation aufmerksam zu machen, so nun die Begründung des Gerichts für die positive Entscheidung. Dies komme durch die dauerhafte Präsenz der Teilnehmer am Camp unter Verwendung von Transparenten zum Ausdruck. Außerdem fänden Aktionen wie Sprechchöre und Reden zum Versammlungsthema, oder Umfragen statt. Angesichts dieses Schwerpunkts sei es nach Überzeugung des Gerichts kein Problem, dass auch Aktionen angeboten würden, die nicht unmittelbar mit dem Thema in Zusammenhang stünden. Die Stadt könnte gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einreichen. Ordnungsreferent Frank Pintsch kündigte am Freitag jedoch an, dass die Stadt die Entscheidung des Gerichts akzeptieren werde. Die Klimaaktivisten, die größtenteils der „Fridays for Future”-Bewegung angehören, errichteten das Camp neben dem Rathaus am 1. Juli, um für Nachbesserungen beim Kohleausstiegsgesetz zu demonstrieren. Obwohl das Gesetz inzwischen beschlossen ist, wollen die jungen Aktivisten nicht aufgeben: Sie fordern von der Stadt unter anderem, sich offen für einen schnelleren Kohleausstieg auszusprechen. Um ihre Ziele zu erreichen, sind an diesem Wochenende wieder Aktionen geplant. So startet heute um 19 Uhr ein Demonstrationszug am Klimacamp. Am Sonntag haben die Aktivisten Umwelt-Bewegungen zu einem „Austauschtreffen” eingeladen. In Augsburg gebe es eine „breite Palette an Bewegungen”, sagte Paula Stoffels. „Wir haben im Camp gemerkt, dass es auch wichtig ist, dass man sich zusammentut.” Die jungen Umweltaktivisten wollen deshalb am Sonntag auch ins Gespräch mit „etablierteren” Bewegungen kommen. Einwände der Stadt treffen nicht zu