Der erste Brand ereignete sich am 10. August an der Bahnstrecke Augsburg-Ulm circa 500 Meter östlich von Gessertshausen. Ein dort angehäuftes Strohballenlager mit rund 100 Strohballen brannte ab. 170 Feuerwehrkräfte waren damals im Einsatz, da das Wasser zum Löschen aus dem nahe gelegenen Industriegebiet geholt werden musste. Als Brandursache komme sowohl eine Selbstentzündung als auch Brandstiftung in Frage, meinte damals noch die Polizei. Bereits eine Woche später erhärtete sich allerdings der Verdacht, dass doch ein Brandstifter verantwortlich sein könnte. Ein weiteres Strohballenlagern mit 100 Ballen zwischen Diedorf und Gessertshausen hatte sich entzündet. Die Polizei vermutete nun aufgrund der Häufung der Fälle eine Brandstiftung. Am 11. September brannte dann auch noch ein Geräteschuppen in Gessertshausen, den die Feuerwehr und der Schützenverein nutzten, und wiederum nur etwas als eine Woche später mussten die örtlichen Feuerwehren ein Feuer im Futterlager der Gessertshauser Tierklinik löschen. Die in der Halle gelagerten Strohballen, der gesamte Futtervorrat der Tierklinik, wurden zerstört. In den folgenden Monaten kam es noch zu mehreren kleineren Bränden, etwa von Autoreifen, einem Holzstapel und einem Altkleidercontainer, bei denen es aber, teilweise weil diese frühzeitig von Zeugen entdeckt wurden, nur zu geringen Sachschäden kam. Die Brandserie endete schließlich mit der Festnahme eines damals 17-Jährigen aus dem Raum Gessertshausen im November. Wie die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last legte, kam es durch die Entzündung der Strohballen insgesamt zu einem Schaden von rund 15 000 Euro. In einem weiteren Fall sei es bei der Entzündung von Heuballen durch die Zerstörung eines nahegelegenen Gebäudes zu einem Sachschaden von 30 000 Euro gekommen. Verletzt wurde durch die Brände niemand. Aufgrund des jungen Alters des Angeklagten fand der Prozess am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am Abend teilte das Gericht dann per Presseerklärung mit: Das Verfahren habe mit einer Verurteilung geendet. Das Urteil: Eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, nebst Dauerarrest von zwei Wochen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Für zwei Jahre wird der Feuerteufel einem Bewährungshelfer unterstellt. „Dem Angeklagten wurde eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 4 500 Euro als Bewährungsauflage auferlegt, ebenso wie die Fortsetzung einer bereits begonnen Therapie und die Teilnahme an einem Sozialprojekt”, so das Gericht. Entscheidend dafür, dass die Jugendstrafe - wie von Verteidiger Klaus Rödl beantragt - zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, war aus Sicht des Jugendschöffengerichts unter anderem, dass der Angeklagte strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten war, durch die Brände keine Menschen konkret gefährdet wurden und dass „sein schulischer und beruflicher Werdegang sehr positiv zu bewerten sei”. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren ohne Bewährung beantragt. Aus Sicht des Jugendschöffengerichts war das Motiv für die Taten ein Streben nach Anerkennung, die sich der Angeklagte davon versprochen haben soll, die Brände als erster zu „entdecken” und zu löschen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Motiv war ein Streben nach Anerkennung