Das Landratsamt hatte dem Apotheker bereits im Oktober vergangenen Jahres die Betriebserlaubnis entzogen, nachdem Ermittler der Kriminalpolizei gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit den Betrieb und das Privathaus des Pharmazeuten untersucht hatten. Dabei fanden sie im Keller des Wohnhauses unter anderem eine Kapselfüllmaschine, einen Kompressor, eine Waage, einen Stößel, Dunstabzüge, Gelatine-Leerkapseln sowie Kanister mit medizinischen Rohstoffen vor. Die Utensilien sollen laut Ermittlungsakten verdreckt gewesen sein. Der Fußboden sei außerdem mit einer „mehrere Millimeter dicken, klebrigen, braunen Substanz” überzogen gewesen, verlas Gerichtssprecher Wolfgang Miller aus den polizeilichen Berichten. In einem Eilantrag im vergangenen November versuchte der Apotheker, die Entscheidung des Landratsamts rückgängig zu machen, scheiterte allerdings. Das Gericht sah bereits damals eine persönliche Unzuverlässigkeit und ging davon aus, dass bei einem weiteren Betrieb der Apotheke eine Gefahr für die Gesundheit der Kunden ausgehe. In den Räumen der Apotheke selbst stellten die Ermittler bei den Durchsuchungen keinerlei hygienische Missstände fest, lediglich in einem Kellerraum des Mannes. Dass dort jedoch Arzneimittel hergestellt worden seien, stritten die Anwälte des Apothekers in dessen Abwesenheit nun im Hauptsacheverfahren ab. Bei den Gerätschaften soll es sich lediglich um eine private Sammlung medizinischer Gegenstände handeln. „Nach einer Sammlung schaut das in diesem Fall nicht aus”, sagte der Vorsitzende Richter Nikolaus Müller. Gerichtssprecher Miller verwies zudem auf Arzneimittelbehältnisse, auf denen sich Etiketten mit dem Herstellungsdatum vom vergangenen Juli befanden. Nach anderthalb Stunden bestätigte das Verwaltungsgericht schließlich die Entscheidung des Günzburger Landratsamts, dem Apotheker die Betriebserlaubnis zu entziehen. Der Pharmazeut muss sich zudem in einem Strafverfahren verantworten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, weil er als Nahrungsergänzungsmittel ausgewiesene Produkte verkauft haben soll, die zusätzlich verschreibungspflichtige Substanzen beinhalteten. Explizit ging es dabei um die Wirkstoffe Procain und Roten Reisschalenextrakt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Apotheker diese Produkte in der Apotheke sowie im Online-Shop verkauft haben soll. „Nach über einem Jahr Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft nicht festgestellt, wie viel hergestellt wurde oder ob überhaupt jemand zu Schaden kam”, erklärten die Verteidiger des Mannes. „Ob jemand stirbt oder zu Schaden kommt, tut hier nicht zur Sache”, sagte wiederum Richter Müller, denn es gehe in erster Linie um die Zuverlässigkeit des Apothekers und darum, dass sich Kunden darauf verlassen könnten, dass sie das bekommen, was auf der Verpackung steht. Wann dem Mann der Strafprozess gemacht wird, ist noch unklar. Verunreinigte Geräte und millimeterdicke Dreckschicht am Boden