Der Tod des Beschuldigten führt nun dazu, dass das Verfahren eingestellt werden muss. Das Urteil wird nicht mehr rechtskräftig. „Klar ist damit, dass mein Mandant nicht als verurteilter Mörder gestorben ist”, betont Verteidiger Klaus Rödel. Stefan E. wurde bereits am Morgen des 20. März tot in seiner Zelle aufgefunden. Er war wohl im Laufe der Nacht eines natürlichen Todes gestorben. Ein Fremdverschulden oder ein Suizid könnten als Todesursache ausgeschlossen werden, so Rödel. Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bezüglich der Revision wohl „demnächst” gefallen wäre. Wie gut die Chancen dafür gestanden hätten, dass der Prozess neu aufgerollt worden wäre, sei schwer abzuschätzen. Revisionen seien immer schwierig. „In diesem Fall hätte ich persönlich als Verteidiger die Chancen allerdings schon recht gut eingeschätzt”, sagt Rödel. Es handle sich um eine reine Frage der Würdigung der Indizien. Auf wirkliche Beweise für die Schuld des Angeklagten war man in der Verhandlung im vergangenen Jahr nicht gestoßen. Auch ein Geständnis gab es nicht. Das Gericht um die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser hatte nach Auswertung der Indizien dennoch keine Zweifel daran, dass Stefan E. Angelika Baron, nachdem er ihre Dienste in Anspruch genommen hatte, erst erwürgt und dann mit einem Möbelfuß auf sie eingeschlagen habe. Anders sah das die Verteidigung. „Für mich hätten die Indizien niemals ausgereicht”, betont Rödel weiterhin. Dass Stefan E. einer der letzten Freier Angelika Barons war, stritten seine Verteidiger im Prozess nicht ab. Zu seiner Verurteilung führten letztendlich mehrere Indizien. So fand man DNA-Spuren der anderen Freier nicht nur an der Leiche, sondern auch in Abfällen in ihrem Auto. Von Stefan E. fand man im Fahrzeug keine Spuren. Das Fazit des Gerichts: Nach den anderen Kunden war die 36-Jährige jeweils zu ihrem Auto zurückgekehrt, nicht jedoch nach dem Treffen mit Stefan E. Ein Zeuge hatte außerdem ausgesagt, genau den Möbelfuß, der sich am Tatort fand, zu einem früheren Zeitpunkt in Stefan E.s Kofferraum gesehen zu haben. Ungeklärt blieb unter anderem, von wem die Sperma-Spuren in der Scheide der Getöteten sowie in einem Kondom, das man am Fundort der Leiche entdeckte, stammten. „Diese Spuren stammten definitiv nicht von meinem Mandanten”, betont Rödel. Am Möbelfuß habe man zudem überhaupt keine DNA-Spuren gefunden. Die Verbindung zwischen der Tatwaffe und Stefan E. bezeuge also nur die Aussage eines Mannes, der sich, so Rödel, „nach 25 Jahren plötzlich daran erinnert haben will”, diese bei dem Angeklagten gesehen zu haben. Das Urteil des Augsburger Landgerichts kann nun nicht mehr in Kraft treten. Das Verfahren muss nach dem Tod des Angeklagten eingestellt werden. Ob Stefan E. seine lebenslange Haftstrafe tatsächlich hätte antreten müssen, wird nicht mehr geklärt. Einige Fragen blieben vor Gericht ungeklärt