Staatsanwältin Birgit Milzarek-Sachau warf dem jungen Mann vor, im Zeitraum von September bis Dezember vergangenen Jahres insgesamt sieben Mal mit seinem Auto im südlichen Landkreis Augsburg durch Großaitingen und Schwabmünchen gefahren zu sein und dabei Ausschau nach jungen Frauen gehalten zu haben. Dabei soll der damals 23-Jährige gerade so Schrittgeschwindigkeit gefahren sein und seine Opfer durch die eingeschaltete Innenraumbeleuchtung seines Wagens auf sich aufmerksam gemacht haben. Als er an den Geschädigten im Alter zwischen elf und 24 Jahren vorbeifuhr, suchte er laut Anklage den Blickkontakt, während er an seinem erigierten Glied herumspielte. Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten den Besitz von kinderpornografischen Schriften vor. Im Zuge der Ermittlungen fand die Augsburger Kriminalpolizei auf dem Handy des 24-Jährigen fünf kinderpornografische Bilder, die Mädchen im Alter zwischen fünf und 13 Jahren zeigen. Über seinen Verteidiger Werner Ruisinger räumte der Angeklagte die Taten vollumfänglich ein. An vier der Bilder auf seinem Smartphone könne er sich allerdings nicht mehr erinnern und das Foto, an das er sich entsinnen könne, habe ihm eine Bekannte per WhatsApp gesandt. „Ich war in einem Forum angemeldet, wo sich Leute Erotikbilder zuschicken”, erklärte der Angeklagte. Daraufhin sei er in eine Whatsapp-Gruppe eingeladen worden, in der die Bilder verbreitet wurden. Dadurch sollen also auch kinderpornografische Fotos auf sein Handy gelangt sein, so der 24-Jährige. Laut eines psychologischen Gutachters sei es typisch für Exhibitionisten, sich Kinder als Opfer auszuwählen, da diese sich stärker erschrecken als Erwachsene und die Täter dadurch mehr Befriedigung verspüren. „Eine psychische pädophile Nebenstörung ist im Bereich des Möglichen, aber nicht im Bereich des Sicheren anzusiedeln”, führte der Gutachter weiter aus. Lediglich eine exhibitionistische Neigung attestierte er dem jungen Mann auf der Anklagebank. Darüber hinaus sei dieser durchschnittlich intelligent, besitze durchaus Empathie und habe vor seiner Inhaftierung kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres mehrere Beziehung mit Gleichaltrigen oder Geschlechtsverkehr mit Frauen in seinem Alter gehabt. Die Wahrscheinlichkeit, dass er irgendwann jemanden mit Gewalt in sein Auto zieht, gehe laut Gutachter gegen Null. Diese Befürchtung hatte Staatsanwältin Milzarek-Sachau, die das Handeln des 24-Jährigen aufs Schärfste verurteilte: „Es war ihm egal, er hat einfach wahllos junge Frauen ausgewählt.” Darunter waren unter anderem ein elfjähriges und zwei 13-jährige Mädchen. Seine anderen Opfer waren zwischen 19 und 24 Jahre alt. Gegenüber dem Gutachter erklärte der Angeklagte, dass er nach seiner Arbeit als Lagerist auf dem Heimweg zwischen 17 und 19 Uhr ein Bedürfnis nach den Taten gespürt habe, als er schöne Frauen sah. Vor Gericht berichtete der 24-Jährige von Videos auf einem Portal für Erotikfilme, in denen das Männer gemacht hätten und die Frauen teilweise darauf eingegangen wären. Dass das alles nur gespielt ist, sei ihm zwar klar gewesen, er wollte es allerdings trotzdem ausprobieren und habe sich davon einen Kick erhofft. Dieser ersehnte Kick blieb schließlich aus, dafür sitzt er nun seit etwa sechs Monaten in der JVA Gablingen in Untersuchungshaft. Das Verfahren bezüglich der vier kinderpornografischen Fotos wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Schöffengericht verurteilte den jungen Mann aus dem Landkreis Augsburg gestern wegen exhibitionistischer Handlungen, unter anderem vor Kindern, sowie dem Besitz einer kinderpornografischen Schrift zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldauflage von 600 Euro. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich muss der 24 Jahre alte Mann eine Sexualtherapie absolvieren. Angeklagter erhoffte sich einen Kick