Die Kurzarbeit sei aktuell nur für rund 70 der insgesamt 6800 Beschäftigten der Stadt Augsburg angedacht, betonten OB Eva Weber und Ordnungsreferent Frank Pintsch in der Pressekonferenz zur Stadtratssitzung. Die Kurzarbeit werde damit in den Ämtern der Stadt „ein absolutes Randthema sein”, so Pintsch, schließlich betreffe die Maßnahme voraussichtlich nicht einmal ein Prozent der Beschäftigten. Man wolle sich trotzdem dem im April verabschiedeten Tarifvertrag zur Kurzarbeit für Mitarbeiter des öffentlichen Diensts anschließen. Das gebiete das Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot kommunaler Arbeitgeber. Den Mitarbeitern, die von Kurzarbeit betroffen sind, sollen daraus keine Nachteile entstehen. Die Stadt stockt ihr Gehalt auf 90 beziehungsweise 95 Prozent ihres regulären Verdienstes auf. In der Folge der Corona-Krise und den damit einhergehenden Ausgangs- beziehungsweise Kontaktbeschränkungen, hätten einige Dienststellen vorübergehend geschlossen werden müssen, begründet das Personalamt die Einführung der Kurzarbeit in der Beschlussvorlage. Zwar seien zwischenzeitlich aufgrund der Lockerungen Ämter und Betriebe der Stadt teilweise wieder eröffnet worden, doch es gebe weiterhin Bereiche, in denen eingeschränkt gearbeitet werde. Ende April hatte das Personalamt alle städtischen Referate um eine Einschätzung gebeten, ob und wie viel Kurzarbeit in ihrem jeweiligen Bereich nötig werden könnte. Ursprünglich hatten vier Dienststellen Bedarf an Kurzarbeit angemeldet, nämlich die Kunstsammlungen und Museen, das Naturmuseum, das Sport und Bäderamt und die Sing- und Musikschule Mozartstadt Augsburg. Andere Dienststellen meldeten trotz der vorübergehenden Schließung keinen Bedarf an Kurzarbeit. So seien etwa die 27 Mitarbeiter des Kulturamts unter anderem mit der Entwicklung neuer Formate und Projekte ausgelastet, die Gärtner des Botanischen Gartens pflegen den Park weiterhin, und auch die Mitarbeiter der städtischen Kitas seien zwischenzeitlich aufgrund der ausgeweiteten Notbetreuung wieder mit ihrer regulären Stundenzahl tätig. Inzwischen besteht aufgrund der Lockerungen allerdings auch in den Kunstsammlungen und Museen sowie im Naturmuseum kein Bedarf an Kurzarbeit mehr, da diese bereits wieder geöffnet haben, beziehungsweise im Fall des Naturmuseums in der kommenden Woche öffnen. Bedarf melden also aktuell nur noch das Sport- und Bäderamt für 57 Mitarbeiter sowie die Sing- und Musikschule für 13 Mitarbeiter, deren Ensemble-Unterricht weiterhin nicht stattfinden kann. Würden diese 70 Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt, rechnet das Personalamt mit Einsparungen von rund 40 000 Euro pro Monat. Dem gegenüber stehen die Kosten, die die Kurzarbeits-Maßnahme verursachen wird. Denn das städtische Personalabrechnungsprogramm verfüge bislang nicht über die technischen Voraussetzungen, die Kurzarbeit ordnungsgemäß abzurechnen. Für den Kauf und die Pflege der nötigen technischen Komponente veranschlagt das Personalamt rund 33 000 Euro. Im Vorfeld an die Stadtratssitzung wandte sich die Soziale Fraktion mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit, in der sie ankündigte, der Beschlussvorlage nicht zuzustimmen. Diese stehe „im absoluten Widerspruch zu den realen Gegebenheiten” und spiegle nicht die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der wider, ließ sich darin Fraktionsvorsitzender Florian Freund (SPD) zitieren. „Es ist hinlänglich bekannt, dass Ämter und Betriebe bei der Stadt Augsburg seit Jahren einen schon fast chronischen Personalmangel haben”, so Freund. „Anstatt aufgrund der Corona-Pandemie Beschäftigte in Kurzarbeit zu schicken, sollte das Personal in den Ämtern eingesetzt werden, wo es brennt.” Den öffentlichen Vorstoß der Fraktion kritisierte Frank Pintsch wiederum scharf. Die Pressemitteilung zeige eine „offensichtliche Unkenntnis der Rechtslage”. Außerdem werde in der Beschlussvorlage auch hinreichend klar, dass die Kurzarbeit nur für Mitarbeiter gilt, die keiner anderen Dienststelle zugeteilt werden könnten. Die Kritik der Sozialen Fraktion verunsichere deshalb nur die Mitarbeiter, meinte Pintsch. „Das finde ich unverantwortlich.” Kurzarbeit in zwei Dienststellen