Nun verhandelte das Augsburger Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richterin Silvia Huber die per E-Mail versandten 13 Beleidigung und fünf Bedrohungen durch den 29-jährigen Angeklagten, der alle Vorwürfe vollumfänglich gestand und sich für seine Taten entschuldigte. Doch was steckt bei dem Mann aus Gersthofen dahinter? Ein psychiatrisches Gutachten brachte etwas Klarheit. Der Angeklagte leide an einer Persönlichkeitsstörung, er sei krank, sei aber wohl nach Paragraph 21 Strafgesetzbuch zumindest vermindert straffähig. Im Gerichtssaal machte er den Eindruck eines geistig wohlsortierten Mannes. Seine attestierte Persönlichkeitsstörung wirke sich laut Gutachter wohl so aus, dass er unter bestimmten Auslösern, sogenannten Triggern, anders reagiere als normal. „Ich habe mich bei Frustration nicht mehr unter Kontrolle und dann muss es raus, wie bei einem Tourette-Syndrom”, und dann schrieb der Angeklagte in einem solchen Zustand die besagten E-Mails. Für solche Entgleisungen könnte bei ihm ein Medikament Auslöser sein, denn er bekommt von einem Hausarzt ein gering dosiertes Psychopharmakum, ein Antidepressivum, als Schlafmittel, so der Gutachter. Ein Hinweis darauf könnte sein, dass die Beleidigungsmails immer abends und nachts geschrieben wurden, dagegen einsichtige und Entschuldigungsmails untertags. Auch war er untertags gegenüber Polizeibeamten immer einsichtig, obwohl er in E-Mails die Psychologin als „Beamtin und Berufsparasit” beschimpfte und schrieb: „Nur tote Polizisten sind gute Polizisten”. Vom Gutachter fielen in der Beschreibung des Angeklagten Begriffe wie Persönlichkeitsstörung des emotional instabilen und narzisstischen Typs, Stimmungsschwankungen, Borderline-Syndrom, Tendenz zu impulsivem Handeln ohne Folgenabschätzung, das Fehlen von Verhaltensspielräumen in besonderen Situationen. Der Angeklagte erklärt, ihm seien seine „raptusartigen Impulsausbrüche” bewusst und dass seine Unsicherheit und Existenzängste ihn beeinflussen. Als Raptus bezeichnet man laut dem „Online Lexikon für Psychologie und Pädagogik” einen plötzlich einsetzenden Erregungszustand, oft verbunden mit einem ungeordneten Bewegungssturm wie schreien, toben, gegen Wände oder Türen rennen, Anwesende angreifen. Raptus findet sich bei Formen der Schizophrenie, der Depression und im Zusammenhang mit katatonen Erregungszuständen. Richterin Huber wies mit Zustimmung des forensischen Gutachters darauf hin, dass in der Vergangenheit wohl eine gute und angebrachte ärztliche Betreuung und Behandlung fehlte und dass zu den bisherigen psychologischen Gesprächstherapien auch psychiatrische und medikamentöse Behandlungen nötig seien. Der Angeklagte brauche einen geregelten Tagesablauf und Arbeit. Auch wurde ihm geraten, den Internetzugang zu beschränken und da er bei seiner Mutter in Gersthofen wohne, er nur in ihrem Beisein das Internet nutzen solle. Verurteilt wurde der Angeklagte H. zu einem Jahr Freiheitsstrafe bei fünf Jahren Bewährung, 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit und der Auflage, die fachärztlichen Behandlungen, die laufende Suchtberatung und Alkoholabstinenz fortzuführen. „Suchen Sie sich Arbeit, machen sie irgendwas. Mehr kann ich Ihnen nicht an die Hand geben”, erklärte ihm Richterin Huber. „Ich mache das”, sagte H. - anscheinend in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte und mit dem Wunsch, sein Leben endlich unter Kontrolle zu bringen. „Bei Frustration nicht mehr unter Kontrolle”