In Göppingen arbeitete der ursprüngliche Angestellte der Augsburger Berufsfeuerwehr nur rund ein halbes Jahr. Denn kurz nach der Versetzung wurde gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, letztendlich erstatte die Stadt Augsburg Anzeige wegen Untreue. Der Feuerwehrmann wurde im Herbst 2017 verurteilt. Er hatte auf Kosten der Stadt private Bestellungen für insgesamt über 10 000 Euro getätigt. Die Stadt Göppingen erfuhr von den Vorwürfen gegen ihren neu eingestellten Feuerwehrkommandanten allerdings erst, als die Polizei im September nach der Versetzung die Diensträume in Göppingen durchsuchte. Die Kommune reagierte mit einer Suspendierung des Beamten. Ein reduziertes Gehalt musste die Stadt allerdings bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung rund zwei Jahre später weiterhin bezahlen, obwohl der Feuerwehrmann danach nicht mehr für sie arbeitete. Auch andere Kosten waren bereits angefallen, zum Beispiel für den Umzug von Augsburg nach Göppingen, den die Stadt finanziell unterstützt hatte. Insgesamt sei der Kommune durch die unglückliche Versetzung ein Schaden von rund 153 000 Euro entstanden. So geht es zumindest aus der Klage gegen die Stadt Augsburg hervor, über die das Landgericht nun entschieden hat. Denn eben diesen Geldbetrag wollte Göppingen als Schadenersatzzahlung von Augsburg erstattet haben. Die Kommune warf der Fuggerstadt vor, das Disziplinarverfahren gegen den Beamten erst zu spät eingeleitet zu haben, obwohl bereits belastende Unterlagen vorgelegen hätten. Die Stadt Augsburg erstattete im März 2015 Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Mitarbeiter - einen Monat nach dessen Wechsel nach Göppingen. Wäre das Disziplinarverfahren rechtzeitig eröffnet worden, so die Argumentation der klagenden Stadt, hätte der Bewerber das angeben müssen, und es wäre nie zu einem Vertragsabschluss gekommen. Diese Klage hat das Augsburger Landgericht nun allerdings abgewiesen, Augsburg muss nicht für Göppingens Ausgaben aufkommen. Zu diesem Urteil sei das Landgericht aus mehreren Gründen gekommen, erklärte eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage unserer Zeitung. Zum einen sei das Disziplinarrecht ein allgemeines Rechtsmittel, um Dienstvergehen zu verhindern oder gegebenenfalls zu ahnden, nicht allerdings, um Dritte vor Vergehen zu schützen. Selbst wenn das Disziplinarverfahren zu spät eingeleitet wurde, ergebe sich deshalb daraus für Göppingen kein Anspruch auf Schadenersatz. Außerdem habe die Kommune bereits im November 2014 ihr rechtlich bindendes Einverständnis zur Versetzung des Feuerwehrmannes im März des folgenden Jahres gegeben. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Vorwürfe gegen den Beamten der Stadt Augsburg noch nicht bekannt gewesen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Göppingen hat also noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landgerichts erneut rechtliche Schritte einzuleiten. Göppingen bekommt keine 150 000 Euro