Was der Auslöser war für den gegenseitigen Hass, weiß niemand mehr so genau zu sagen. Ein Polizeibeamter berichtete, man kenne die Protagonisten jedenfalls seit Jahren. Er wandte sich an Richterin Melanie Koch: „Darf ich offen sein?” Er glaube, der 52-Jährige habe psychische Probleme. So habe er seinen Balkon mit Stacheldraht eingehaust und Alarmanlagen installiert. Der Mann selbst kann das begründen: Mehrfach sei bei ihm eingebrochen worden, weniger aus Lust am Stehlen, als um ihn zu quälen, sagt er. So sei beispielsweise eine Badehose weggekommen: „Und ähnlicher Quatsch.” Nicht nur verbal, auch körperlich rückten sich die Parteien wohl schon zu nahe. Nur um sich zu verteidigen, so der Angeklagte, habe er deshalb im Oktober 2018, bei einer Begegnung im engen Treppenhaus, das Teppichmesser aus der Hosentasche genommen und damit dem Nachbarn gedroht, er werde es einsetzen, wenn dieser ihm auf die Pelle rücke. Das Messer habe er dabei gehabt, weil er gerade in den Keller gehen und dort einen Kartoffelsack aufschneiden wollte. Dieser Anklagepunkt wurde schließlich nicht weiter verfolgt, zumal es unterschiedliche Zeugenaussagen zum Hergang gab und er gegenüber der Fleischsalat-Attacke nicht ins Gewicht fiel. „Wolkig mit Aussicht auf Fleischbällchen” heißt der Titel eines Films, ob das Wetter am 22. November vergangenen Jahres wolkig war, weiß keiner mehr so genau, mit der Aussicht auf Fleischsalat jedenfalls konnte die 47-jährige Sekretärin kaum rechnen. Als sie um 6.30 Uhr auf ihrer Terrasse stand und sich eine morgendliche Zigarette gönnte, sah sie, einigermaßen fassungslos, wie der Nachbar von gegenüber die schmierige Delikatesse in ihre Einfahrt warf. Am 27. Januar wiederholte er die Aktion, diesmal gleich mit zwei Bechern. „Aber nur zur Hälfte gefüllt, ich muss sparen”, ergänzte der 52-Jährige. Der Salat verunreinigte das Granitpflaster, auch mit Spülmittel habe sie den Fettfilm nicht entfernen können, so die 47-Jährige, und dann erst die Wurststreifen in den Fugen! Eine professionelle Reinigung werde 300 bis 400 Euro kosten, habe sie erfahren. Während der Angeklagte, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Reinecke, meinte, die Verschmutzung sei keine Sachbeschädigung, es sei ja nichts kaputt, sahen das Staatsanwältin Julia Egermann und Richterin Melanie Koch anders. Die Anklage beantragte 45 Tagessätze à 40 Euro Geldstrafe für den bislang nicht vorbestraften Schlosser, dem kam Melanie Koch nach. Der Verteidiger fand, 800 Euro Geldstrafe seien angemessen.