Der 48-Jährige ging zunächst auf den Werdegang seines Kollegen und sich ein, ehe er sich zur Sache äußerte. Anfang der 2000er Jahre arbeiteten sie in Frankfurt am Main für die damals größte in Deutschland ansässige US-Kanzlei mit dem damaligen Leiter der deutschen Bank oder dem heutigen Leiter des Bundesverfassungsgerichts in Übernahmeverfahren zusammen. Bei der Entflechtung der Deutschland AG, ein Netzwerk zwischen großen Banken, Versicherungen und Industrieunternehmen, ging es um „hohe zweistellige Milliardenbeträge”, wie der Jurist sagte. Noch vor seiner Studienzeit absolvierte der 48-Jährige den Wehrdienst bei der Bundeswehr. Dort lernte er beim Wachbataillon Selbstbeherrschung, wenn er zu Staatsempfängen mehrere Stunden lang mit einem dreieinhalb Kilogramm schweren Gewehr still stehen musste. Die Selbstbeherrschung könne ihm im Laufe des Verfahrens noch zugute kommen, erklärte der Steuerberater und ergänzte: „In diesem Verfahren könnte man durchaus die Beherrschung verlieren”. Warum das so ist, darauf ging der Angeklagte äußerst detailliert ein. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bezeichnete er in seiner „Präsentation” als „Missverständnisse”. In der Anklageschrift ist unter anderem die Rede davon, dass seine ehemalige Kanzlei gewerbliche Steuerhinterzieher seien und ihre eigene Methode entwickelt hätten. In seiner Aussage bezog er sich auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen und erklärte: „Wenn es einen Initiator für Goldfinger gibt, dann war es der Gesetzgeber selbst.” Der Bundesfinanzhof (BFH) widersprach 2017 in einem Urteil der Finanzbehörde bezüglich des Goldhandels und erklärte: „Grundsätzlich darf der Steuerpflichtige seine Verhältnisse so gestalten, dass möglichst geringe oder keine Steuern anfallen”. Bei dem Goldfinger-Modell sei laut BFH die Steuerumgehung nicht gegeben, davon ist der Angeklagte fest überzeugt. Der 48-Jährige erklärte genau, laut welchen Paragrafen im Steuergesetz es bis 2013, als ein neues Gesetz verabschiedet wurde, völlig legal war, ihre Methode zum persönlichen Steuervorteil zu nutzen. In der Presse berichtete erstmals die Finanzzeitschrift „steuertip” über den damals als „Goldanlagen-Steuerclou” bezeichneten Handel mit dem Edelmetall. Im gleichen Jahr griffen ebenfalls die Süddeutsche Zeitung und das Handelsblatt diese Thematik auf und gaben dem Modell einen Namen: „Goldfinger” - abgeleitet vom gleichnamigen James-Bond-Film. Und noch einen Bezug gibt es zu James Bond. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt, dass die Goldgeschäfte der Angeklagten im Vereinigten Königreich stattgefunden haben. In der 180 Seiten umfassenden Anklageschrift wird den Steuerberatern vorgeworfen, lediglich eine Betriebsstätte in England vorgetäuscht und den An- und Verkauf des Edelmetalls weiterhin von München aus geführt zu haben. Diese Vorwürfe wies der 48-Jährige in seinen Ausführungen entschieden zurück. Er zeigte E-Mail-Verläufe zwischen ihm oder seinen Mitarbeitern und namhaften Kanzleien in England, Luxemburg und der Schweiz. Sie informierten sich über die dortigen Steuergesetze und wägten ab, in welchem Land es am sinnvollsten wäre, den Goldhandel zu praktizieren. Letztlich entschieden sich die Angeklagten für eine Betriebsstätte in England. Laut englischem Gesetz mussten sie über ihre Geschäfte keine Bilanz führen. Ob die Angeklagten tatsächlich eine Betriebsstätte in England unterhielten, das muss ein Schöffengericht am Augsburger Landgericht um Vorsitzenden Richter Johannes Ballis in den kommenden Monaten klären. Weiter geht die Verhandlung am Mittwoch, doch insgesamt sind für diesen Prozess knapp 80 Verhandlungstage bis Januar 2021 angesetzt. Für die beiden Angeklagten komme laut Verteidiger Richard Beyer „nichts anderes als ein Freispruch in Betracht”. Gesetzgeber als Initiator für „Goldfinger”