Die Angeklagte selbst kaufte sich den Weimaraner-Welpen im November 2015 bei einer Züchterin in Sachsen. 1500 Euro zahlte sie dafür. Besser: Hätte sie zahlen müssen. Denn die Züchterin wartet bis heute auf ihr Geld. Die 30-Jährige erklärte, sie habe nie Papiere für den Hund bekommen. Eben weil sie diesen in Raten abstottern wollte. Die Züchterin hingegen sagte, sie habe ihr Anfang 2016 den Stammbaum des Tieres per Post nachgeschickt, weil die Ausstellung der Papiere beim Zuchtverband noch gedauert habe. „Heidi” habe sie der 30-Jährigen mitgegeben, weil diese dafür ihren Personalausweis hinterlegte und sie verstehen könne, dass „jemand mal in finanziellen Schwierigkeiten ist”. Inzwischen jedoch ist die Geduld der Züchterin am Ende. Sie will Strafanzeige stellen. Im Prozess in Augsburg jedoch war das nur ein Nebenschauplatz. Eigentlich ging es um ein mögliches Verfehlen der 30-Jährigen, als diese den Weimaraner im September 2016 im Alter von einem Dreivierteljahr weiterverkaufte. „Mein Freund und ich hatten uns getrennt, ich konnte mir den Hund nicht mehr leisten, in der neuen Wohnung waren auch keine Haustiere erlaubt”, begründete sie ihre Entscheidung, Heidi auf einem Kleinanzeigenportal im Internet zu inserieren. 1500 Euro wollte sie für die Weimaranerin haben. Es meldeten sich einige Interessenten, darunter ein Jäger aus Schwabmünchen. Die Verhandlungen verliefen zunächst jedoch im Sande, der Mann kaufte sich statt Heidi einen Kleinen Münsterländer. Dann aber kontaktierte ihn die 30-Jährige erneut und bat ihn, Heidi während ihres zweiwöchigen Urlaubs in Pension zu nehmen. Sie habe sonst niemanden. Er ließ sich breitschlagen. Aus den zwei Wochen wurden drei, vier, fünf. „Erst sagte sie, sie sei krank, dann war es die Tochter, dann hatte sie keine Zeit, den Hund zu holen”, so der Mann. Schließlich bat ihn die Angeklagte, den Hund doch ganz zu behalten. „Naja, ich hatte ja inzwischen schon den Münsterländer, aber Heidi war mir ans Herz gewachsen”, sagte der 33-Jährige. Also rechnete er die Pensionszeit mit 100 Euro pro Woche an und bot noch 500 Euro für Heidi. Aus seiner Sicht war man sich einig, er steckte das Geld in einen Umschlag. Die 30-Jährige fuhr Richtung Heimat, hielt an einer Tankstelle und sah erst da in das Kuvert. 500 Euro? Sie war davon ausgegangen, 1000 zu bekommen. Sie rief den Jäger an, dieser bot weitere 250 Euro an: „So, dass wir uns in der Mitte treffen.” Er sagte, sie sei zurückgekommen und er habe ihr das Geld gegeben. Davon will die 30-Jährige nichts wissen. Klar, so der Jäger, sei immer gewesen, dass ihm ein Hund ohne Papiere nichts nütze. Denn nur ein ausgewiesener Rassehund darf eine Jagdtauglichkeitsprüfung absolvieren. Die 30-Jährige habe erst behauptet, die Papiere vergessen zu haben. „Sie wollte sie mir schicken.” Dann vertröstete sie ihn immer wieder, sagte, sie habe die Dokumente verlegt, keine Zeit, sie schon geschickt - er wartete monatelang vergeblich auf den Stammbaum, was aus diversen WhatsApp-Nachrichten, die er mit der Frau austauschte, hervorgeht. Sie habe Heidi als reinen Familienhund verkauft, weit unter Wert, nach dem Motto Platz vor Preis, sagte die Frau, um dann einzuräumen: „Ja, es war mein Fehler, ihn zu vertrösten, ich hätte gleich sagen sollen, dass ich keine Papiere habe.” Im Prinzip hätte darauf eine Bestrafung wegen Betrugs gestanden. Zu einem Aha-Effekt kam es durch die Aussage des in der Sache ermittelnden Polizeibeamten, der selbst Jäger ist. Heidi, sagt er, wäre niemals ein Jagdhund geworden, auch nicht, wenn der aktuelle Besitzer ihren Stammbaum bekommen hätte. Denn die sächsische Züchterin ist zwar Mitglied im Mitteldeutschen Hundezüchterverband, dieser aber gehört nicht dem JGHV, dem Jagdhundeverband an, welcher wiederum im VDH, dem Verband für das Deutsche Hundewesen, ist. Und nur mit einem Stempel vom VDH im Pass darf ein Hund zur Jagd gehen. Richterin Scheiwiller und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Lisa Spielhaupt einigten sich schließlich auf eine Einstellung des Verfahrens im Hinblick auf eine Verurteilung zu 40 Tagessätzen, die man der 30-Jährigen im Oktober 2016 aufgebrummt hatte - wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Ohne Stempel vom VDH keine Zulassung zur Jagdprüfung