Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 06.09.2019 23:00

Missbraucht und angesteckt

Der 21-jährige Angeklagte   hatte Sex mit einer 13-Jährigen am Friedberger Baggersee und steckte sie mit einer Infektion an.	Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der 21-jährige Angeklagte hatte Sex mit einer 13-Jährigen am Friedberger Baggersee und steckte sie mit einer Infektion an. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der 21-jährige Angeklagte hatte Sex mit einer 13-Jährigen am Friedberger Baggersee und steckte sie mit einer Infektion an. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der 21-jährige Angeklagte hatte Sex mit einer 13-Jährigen am Friedberger Baggersee und steckte sie mit einer Infektion an. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der 21-jährige Angeklagte hatte Sex mit einer 13-Jährigen am Friedberger Baggersee und steckte sie mit einer Infektion an. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)

Darum musste sich ein 21-jähriger Mann aus Eschwege (Hessen) nun vor dem Augsburger Schöffengericht wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern mit fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Um der Geschädigten und ihrer Familie eine Aussage vor Gericht zu ersparen, wurde im Vorfeld der Verhandlung eine Vereinbarung getroffen: Räumt der Angeklagte die Tat vollumfänglich ein, drohen ihm höchstens zwei Jahre Jugendfreiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, sowie ein Schmerzensgeld in angemessener Höhe.

Zu den Vorwürfen, auf die Richter Bernhard Kugler in der Öffentlichkeit nicht näher eingehen wollte, sagte der 21-jährige Mann auf der Anklagebank nur: „Ja, das ist richtig”.

Neben ihm saß eine Mitarbeiterin der Jugendhilfe, die näher auf die Vergangenheit des Angeklagten eingeht, die geprägt war von den alkoholabhängigen Eltern und der Unterbringung in acht verschiedenen Jugendeinrichtungen. In einem Gutachten heißt es: „Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass er die nötige Reife für sein jetziges Alter besitzt”. Auch die JVA Gablingen bezeichnet den 21-Jährigen in ihrem Führungsbericht als „auffallend unreif”. Zudem mache er einen „kindlichen Eindruck” und verhalte sich anderen Insassen gegenüber unterwürfig. Zeitweise mussten gar Vorkehrungen getroffen werden, um einen Suizid zu verhindern, da der junge Mann nach einem Brief von seiner Freundin, die keinen Kontakt mehr möchte, „emotional instabil” gewirkt hat.

„Das alles ändert nichts daran, dass er gewusst hat, dass er 20 und sie 13 Jahre alt ist. Es kommt auch nicht darauf an, wie es dazu kam”, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe genau gewusst, dass sich das junge Mädchen zu ihm hingezogen fühlte.

„Er hat irgendwann mit der Tat abgeschlossen, die Geschädigte hat mit lebenslangen Folgen zu kämpfen”, sagt Felix Ebner, der die Familie der 14-Jährigen vertritt.

Verteidiger Martin Modes erklärte, dass der junge Mann gar nichts von seiner Chlamydien-Infektion gewusst habe. „Erst als im Dezember 2018 der Haftbefehl kam, hat er es erfahren”.

In der Urteilsbegründung sagte Richter Kugler, dass ihm das Schöffengericht glaube, nichts von der Infektion gewusst zu haben. Das milde Urteil von zwei Jahren Jugendfreiheitsstrafe ist auf Bewährung ausgesetzt. An die heute 14-Jährige muss der Angeklagte 3000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten infizierte sie sich mit Chlamydien. Daraufhin entzündeten sich Eierstock und ein Eileiter. Der Eileiter musste operativ entfernt werden und das Mädchen wird auf natürlichem Weg nicht in der Lage sein, schwanger zu werden. Damit habe die 14-Jährige schwer zu kämpfen, befinde sich in therapeutischer Behandlung und lebe „äußerst zurückgezogen”, berichtete Ebner.

„Es tut mir schrecklich Leid”, erklärte der 21-jährige Schausteller, der wegen einer anderen Strafsache noch bis Ende Oktober in Haft sitzt. Ein Eileiter des Mädchens musste entfernt werden


Von Patrick Bruckner
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