Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 26.08.2019 23:00

Unschuldig im Gefängnis?

Es war ein reiner Indizienprozess, an dessen Ende T. für den Mord an seiner Tante zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Es gab keine Tatzeugen und der Angeklagte legte kein Geständnis ab. Dennoch kamen die Ermittler und am Ende auch das Gericht zu dem Schluss: T. müsse der Täter sein. Als Motiv komme Habgier in Frage, hieß es im Urteil.

Charlotte Böhringer war mit Immobilien und Parkhäusern reich geworden. Ihre Millionen sollten nach ihrem Tod ihre beiden Neffen erben. Benedikt T. galt als ihr Lieblingsneffe. Er sollte einmal das Unternehmen übernehmen. Allerdings kam es laut Aussagen von Böhringers Mitarbeitern auch immer wieder zum Streit zwischen dem jungen Mann und der Tante. Sie habe ihn finanziert, habe sich aber auch sehr in sein Privatleben eingemischt, hieß es, wollte alles bestimmen, sogar die Wahl seines Studiums und seiner Partnerin. Als T. schließlich sein Jura-Studium hinschmiss, habe er der Tante zunächst nichts davon erzählt. Böhringer habe jedoch davon erfahren und gedroht, ihn zu enterben.

Aus Sicht des Gerichts habe T. der 59-Jährigen deshalb am 15. Mai 2006 vor ihrem Penthouse aufgelauert und sie mit einem Dutzend Schlägen auf den Kopf attackiert. Die Tatwaffe wurde nie gefunden, das Gericht ging jedoch davon aus, dass es sich wohl um einen Hammer gehandelt habe. Böhringers Leiche wurde tags darauf von T. und einem Mitarbeiter des Parkhauses entdeckt. Ein Kriminalbeamter, der den Mann noch am selben Tag vernahm, sagte aus, T. habe reagiert, wie ein normaler Hinterbliebener.

Drei Tage später verhaftete die Polizei den damals 32-Jährigen. In seinem Portemonnaie fanden die Beamten einen 500-Euro-Schein mit getrockneten Flecken, die sich später als Blutspuren der Toten erwiesen. T. begründete das damit, dass er sich nach dem Streit wegen des Erbes mit der Tante versöhnt habe. Bei dieser Gelegenheit habe sie ihm das Geld gegeben. Tatsächlich wurde auch bei Böhringer ein Schein mit ähnlichen Flecken gefunden. Indizien wie dieses führten am Ende zur Verurteilung von T.

Für seine Unterstützer sind sie aber kein ausreichender Beweis für seine Schuld. Freunde und Familie des Mannes versuchen bis heute, nachzuweisen, dass dieser unschuldig verurteilt wurde. Sie haben deshalb die Bürgerinitiative „ProBence” gegründet und kämpfen gemeinsam mit dem Verurteilten um ein Wiederaufnahmeverfahren. Aus ihrer Sicht gibt es begründete Zweifel am Urteil des Münchner Landgerichts. Etwa dass die kräftigen Schläge, die zum Tod von Charlotte Böhringer führten, nachweislich mit der rechten Hand ausgeführt wurden. T. aber sei Linkshänder. Oder dass neben der Toten ein blutiger Schuhabdruck gefunden wurde. Bis heute konnte dieser keiner Person zugeordnet werden. Die gesammelte Kritik am Urteil haben die Unterstützer im Internet unter

veröffentlicht.

Manche Spuren, auf die die Polizei stieß, gaben auch den Ermittlern Rätsel auf. So etwa ein Glas in der Spülmaschine des Opfers. An diesem fanden die Beamten DNS-Spuren. Ein Abgleich ergab: Dieselbe DNS wurde auch im Zuge der Ermittlungen zu einem anderen großen Fall entdeckt. Dem Fall Ursula Herrmann.

Die Zehnjährige wurde 1981 am Ammersee auf dem Heimweg von der Turnstunde entführt. Wenig später ging eine Lösegeldforderung über zwei Millionen D-Mark ein. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits tot. Sie erstickte in einer Holzkiste, in der die Entführer sie vergraben hatten, weil das Luftloch der Kiste mit Laub verstopfte. An einer Schraube ebendieser Kiste fanden die Ermittler jedoch DNS. Und die ist identisch mit der vom Tatort, an dem Charlotte Böhringer ermordet wurde. Bis heute ist nicht bekannt, zu wem die DNS gehört.

T., der von Anfang an vehement bestritten hatte, seine Tante brutal ermordet zu haben, hofft nach wie vor, seine Unschuld in einem Wiederaufnahmeverfahren beweisen zu können. Gegen das Urteil des Münchner Landgerichts im August 2008 legte er Revision ein, die jedoch als unbegründet verworfen wurde. Auch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht brachte keinen Erfolg. 2011 hoffte er, durch einen Zivilprozess, der sich um Böhringers Erbe drehte, seinen Fall neu beleuchten zu können, jedoch ebenfalls erfolglos. Einen Antrag auf Wiederaufnahme erklärte das Landgericht Augsburg, das in dem Fall zuständig wäre, 2014 für unzulässig.

Im Jahr 2015 lobte T.s Familie 250 000 Euro Belohnung für neue Hinweise aus, die zur Verurteilung des wahren Täters führen. Nun ist erneut ein Antrag auf Wiederaufnahme eingegangen, die Augsburger Staatsanwaltschaft hat ihrerseits bereits beantragt, auch diesen als unzulässig zu verwerfen. Eine Entscheidung des Landgerichts steht derzeit noch aus. Eine DNS-Spur führt zum Fall Ursula Herrmann


Von Kristin Deibl
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