Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.08.2019 23:00

Auf AfD-Parteitag Holocaust verharmlost: 60-Jähriger verurteilt

Der Bundesparteitag der AfD   sorgte im vergangenen Sommer in Augsburg für viel Protest gegen rechte Hetze. Nun musste sich ein AfD-Politiker vor Gericht verantworten.	Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der Bundesparteitag der AfD sorgte im vergangenen Sommer in Augsburg für viel Protest gegen rechte Hetze. Nun musste sich ein AfD-Politiker vor Gericht verantworten. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der Bundesparteitag der AfD sorgte im vergangenen Sommer in Augsburg für viel Protest gegen rechte Hetze. Nun musste sich ein AfD-Politiker vor Gericht verantworten. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der Bundesparteitag der AfD sorgte im vergangenen Sommer in Augsburg für viel Protest gegen rechte Hetze. Nun musste sich ein AfD-Politiker vor Gericht verantworten. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Der Bundesparteitag der AfD sorgte im vergangenen Sommer in Augsburg für viel Protest gegen rechte Hetze. Nun musste sich ein AfD-Politiker vor Gericht verantworten. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)

„Hetze in Deutschland” stand auf dem Plakat, mit dem der 60-Jährige während des Bundesparteitags der AfD im Juni 2018 seine Meinung kundtun wollte. Darunter auf der linken Seite ein Judenstern mit der Aufschrift „1933 bis 1945”. Auf der rechten Seite ein Logo der AfD mit der Zeitangabe „2013 bis ?”. Ein Abbild dieses Plakates veröffentlichte der Mann auch bei Twitter.

Dem 60-Jährigen sei dabei bewusst gewesen, dass das Plakat die systematische Verfolgung und konsequente Tötung von Juden in Konzentrationslagern verharmlose, heißt es in der Anklage. Diese Verharmlosung öffentlich zu machen, sei eine Störung des öffentlichen Friedens und erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung, so der Staatsanwalt.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl über 3600 Euro gegen den 60-Jährigen verhängt. Gegen diesen legte der Mann Einspruch ein und musste sich deswegen jetzt wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten.

Der Ingenieur im dunkelblauen Sakko lässt in der Verhandlung zunächst seinen Anwalt eine Erklärung verlesen. Das Plakat sei „schlicht und einfach falsch interpretiert worden”, erklärt der Verteidiger. Sein Mandant sei 2011 nach über 30 Jahren aus der CDU ausgetreten und habe sich der AfD angeschlossen. Der 60-Jährige ist mittlerweile Vorsitzender eines Ortsverbandes in Nordrhein-Westfalen. Als Mitglied dieser „zugegebenermaßen umstrittenen Partei”, so der Anwalt, sehe der 60-Jährige sich immer wieder Anfeindungen ausgesetzt und könne kaum öffentlich zu seiner politischen Meinung stehen, ohne dafür angegriffen zu werden. Deshalb könne er die Lage der Juden damals verstehen, so die Argumentation. Er habe weder deren Verfolgung verharmlosen noch das NS-Regime glorifizieren wollen.

Die Hetze, die ihm widerfahren sei, sei unsäglich”, ergänzt der 60-Jährige mit den kurzen grauen Haaren und den dicken Brillengläsern schließlich doch noch selbst. Er werde als „Drecks-Nazi” beschimpft, bespuckt und sei auch schon körperlich angegriffen worden. Der Staat schaue untätig zu, klagt der Mann. „Wir müssen uns dagegen wehren. Wir sind heute nicht mehr weit davon entfernt, wie es im Dritten Reich war”, versucht er sich herauszureden. Der Angeklagte hält seine Empörung während der gesamten Verhandlung kaum zurück. Er redet sich mehr und mehr in Rage und sieht sich selbst offenbar mehr als Opfer denn als Täter. Hin und wieder schnaubt er ungeduldig, wenn der Richter spricht.

Für Richter Julian Mertens ist die Lage recht klar: Die Stimmung gegen die AfD mit dem Holocaust zu vergleichen, sei eine Verharmlosung und damit strafbar. Die Darstellung auf dem Plakat spreche eindeutig dafür, dass sich der Vergleich nicht nur auf eine mögliche Hetze sondern konkret auf die Verfolgung beziehe. „Der Judenstern ist das Symbol für die Judenverfolgung schlechthin”, betont Mertens. Der 60-Jährige reagiert ungehalten auf den Vorwurf: „Was hätte ich denn sonst drauf machen sollen? Ein Gummibärchen?”, fragt er den Richter. Er habe den Judenstern gewählt, weil er für die „eklatante Ausgrenzung einer Bevölkerungsgruppe” stehe.

Auf die Anhörung von Zeugen verzichtet das Gericht. Der Staatsanwalt fasst in seinem Abschlussplädoyer noch einmal zusammen, warum es sich ganz klar um eine Verharmlosung handle. „Während des Nationalsozialismus litten die Juden unter Ausgrenzung, Aberkennung der Menschenrechte und Tötung. Die Debatte um die AfD hingegen, so hart sie geführt werden mag, ist immer noch ein demokratischer Diskurs. Kein AfD-Mitglied wird wegen äußerlich erkennbarer Faktoren seiner Menschenrechte beraubt.” Er fordert eine Verurteilung des 60-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 50 Euro.

Richter Mertens schließt sich in seinem Urteil der Staatsanwaltschaft an. „Ich will ehrlich sein: Vor der Verhandlung stand es für mich 50: 50 zwischen Verurteilung und Freispruch. Aber nach ihren Ausführungen heute muss ich sie der Volksverhetzung schuldig sprechen.” „Kein AfD-Mitglied wird seiner Menschenrechte beraubt”


Von Kristin Deibl
north