Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 06.08.2019 12:00

„Ein junger Polizeibeamter ist auch nur ein Mensch”

An diesem Samstag aber feiert eine türkische Hochzeitsgesellschaft die glückliche Vermählung nicht nur mit einem Autokorso, sondern gleich mit einem illegalen Autorennen. Die Boliden überholen sich gegenseitig, kreuzen hin und her, vor allem die Fahrer eines BMW, eines Porsche Panamera und eines Mercedes CLA treiben es wild.

Jakob L. beobachtet das, er sieht in die Spiegel, schaut nach vorne, muss immer wieder scharf bremsen, um einen Unfall zu vermeiden. Schließlich gelingt es ihm, sich neben den rüpelhaften Porschefahrer zu setzen. Er zeigt ihm seinen Dienstausweis, denn er hat gelernt: Wenn derartige Raser erkennen, dass sie von der Polizei beobachtet werden, ist gemeinhin schnell Ruhe. Der Porschefahrer zeigt sich jedoch wenig beeindruckt und dem Beamten den Stinkefinger.

Auf dem Revier angekommen, berichtet Jakob L. seinem Vorgesetzten von dem Vorfall. Was soll er tun? Der Dienstgruppenleiter rät zur Anzeige. Fünf Tage später fasst der Polizist seine Eindrücke zusammen. Das Kennzeichen des Porsche hat er sich gemerkt. Doch seine Erinnerung spielt ihm einen Streich. Er verwechselt den schwarzen Mercedes-Sportwagen mit dem Porsche, spricht von einem Lkw, obwohl es ein Sprinter war, der ebenfalls durch den Autokorso gefährdet wurde.

Irgendwann in der Folge muss sich der Porschefahrer vor Gericht verantworten. Er gesteht, zahlt Jakob L. für die Beleidigung mit dem gestreckten Mittelfinger 500 Euro und wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt. Dafür muss er 2800 Euro Strafe zahlen und neun Monate auf seine Fahrerlaubnis verzichten.

Die Monate vergehen. Dann trägt Ende 2018 jemand ein Video zur Polizei. Es wurde im Brautauto aufgenommen und zeigt das Rennen. Es wird deutlich: Der Porschefahrer ist zwar verkehrswidrig gefahren, doch das, was der Polizist angezeigt hatte, das war dem BMW-Fahrer zur Last zu legen. Der Porschefahrer strebt ein Wiederaufnahmeverfahren an und wird in dessen Rahmen freigesprochen.

Jetzt nimmt die Staatsanwaltschaft sich den jungen Polizisten vor. Ein Strafbefehl über 5400 Euro wegen falscher Verdächtigung wird beantragt. Man müsse sich 100-prozentig auf das, was ein Polizist als Aktenvermerk schreibe, verlassen können, sagt Staatsanwältin Julia Egermann.

Gestern hatte sich Jakob L., mittlerweile 26 Jahre alt, als Angeklagter zu verantworten. Mehrmals sah sich Richterin Ulrike Ebel-Scheufele das Beweisvideo an, hörte, wie Jakob L. die Verwechslung erklärte und betonte, wie arg ihm das alles sei. „Ein junger Polizeibeamter ist auch nur ein Mensch”, erklärt er seinen Fehler.

Staatsanwältin Julia Egermann berät sich mit einem erfahrenerem Kollegen, plädiert dann dennoch auf 90 Tagessätze, also 6750 Euro Geldstrafe wegen falscher Verdächtigung. Sie unterstellt Jakob L., er habe absichtlich fälschlicherweise den Porschefahrer bezichtigt. Verteidiger Nikolaus Lucke hingegen betont, sein Mandant habe nicht wider besseres Wissen gehandelt, sondern „nach seiner Wahrnehmung” den Vorfall aufgeschrieben. Er habe auch kein Motiv, zu lügen, er kenne die Raser nicht. Gerade in so heiklen Verkehrssituationen sei das so eine Sache mit der Wahrnehmung.

Richterin Ulrike Ebel-Scheufele sieht das genauso. Sie spricht den jungen Beamten frei. Die Erleichterung ist ihm anzumerken. Nach eineinhalb Jahren plötzlich ein Video


Von Monika Grunert Glas
north