Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 24.04.2019 23:00

Stadt macht Testament öffentlich

Im Höhmannhaus   in der Augsburger Maximilianstraße befinden sich neben der Neuen Galerie der Kunstsammlungen auch eine Kanzlei und einige Privatwohnungen.	Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Im Höhmannhaus in der Augsburger Maximilianstraße befinden sich neben der Neuen Galerie der Kunstsammlungen auch eine Kanzlei und einige Privatwohnungen. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Im Höhmannhaus in der Augsburger Maximilianstraße befinden sich neben der Neuen Galerie der Kunstsammlungen auch eine Kanzlei und einige Privatwohnungen. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Im Höhmannhaus in der Augsburger Maximilianstraße befinden sich neben der Neuen Galerie der Kunstsammlungen auch eine Kanzlei und einige Privatwohnungen. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Im Höhmannhaus in der Augsburger Maximilianstraße befinden sich neben der Neuen Galerie der Kunstsammlungen auch eine Kanzlei und einige Privatwohnungen. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)

Nur rund vier Euro pro Quadratmeter zahlte der Kunstsammlungsleiter für seine Wohnung in dem Haus in der Maximilianstraße. Eine Begehung des Gebäudes durch das Liegenschaftsamt habe ergeben, „dass wegen des schlechten Bauzustands von einem marktgerechten Mietzins ausgegangen werden kann”, rechtfertigte die Stadt zunächst, warum der Preis angemessen sei.

Das städtische Rechnungprüfungsamt allerdings ordnete den Fall anders ein. Ein mehrere hundert Seiten umfassendes Gutachten wurde erstellt, das sich sowohl mit den privat als auch mit den gewerblich genutzten Flächen im Höhmannhaus befasste. „Nach erster Sichtung könnte die Stadt Augsburg von einem Schaden in nicht unerheblicher Höhe betroffen sein”, fasste Kulturreferent Thomas Weitzel, der für die städtischen Kunstsammlungen zuständig ist, die Ergebnisse des Gutachtens zusammen.

Die Verwaltung des Höhmannhauses ging schließlich von den Kunstsammlungen auf das Liegenschaftsamt über, das nun die Mieten an die ortsüblichen Preise anpassen will. Zum April wurden sie nun um 15 Prozent erhöht. Mehr Erhöhung ist gesetzlich innerhalb von drei Jahren nicht erlaubt. Gegen den Leiter der Kunstsammlungen und einen weiteren Mitarbeiter wurden dienstrechtliche Maßnahmen eingeleitet, die noch immer nicht abgeschlossen sind.

Ruth Höhmann hatte der Stadt das Haus 2004 vermacht. In ihrem Testament ist nicht nur die Nutzung des Gebäudes vorgegeben, es ist zudem festgelegt, dass die Räume „zu angemessenen ortsüblichen Bedingungen” vermietet werden sollen. Die Stadt, die das Testament bislang aus Datenschutzgründen unter Verschluss gehalten hatte, hat es nun öffentlich gemacht. Anlass dafür sei, dass der Wikipedia-Eintrag zu „Ruth Höhmann” eine falsche Aussage enthalte, erklärt die Stadt.

In dem Wikipedia-Artikel hieß es zur Miete: „Diese soll jedoch weit unter ortsüblichem Niveau liegen, da sie lediglich den Erhaltungsaufwand abdecken und keinen Gewinnanteil enthalten darf.” Wie das Wirtschafts- und Finanzreferat mitteilt, sei diese Aussage falsch. Das Testament, das Interessierte unter augsburg.de/testament-hoehmann einsehen können, enthält eine solche Erklärung tatsächlich nicht.

Der Stadt als Erbin würden keine Vorgaben zur Miethöhe gemacht. Es ergebe sich lediglich, dass die Erblasserin gewollt habe, dass ortsübliche Mieten verlangt werden. „Der Wikipedia-Eintrag sowie Medienberichte, die sich darauf stützen, sind daher in diesem Punkt falsch”, heißt es von der Stadt.

Der Wikipedia-Artikel zu Ruth Höhmann wurde übrigens mittlerweile geändert. Der entsprechende Absatz wurde gelöscht, kurz nachdem die Stadt bekannte gegeben hatte, die Nichtöffentlichkeit des Testaments aufzuheben. Die Stadt hat die Mieten zum April um 15 Prozent erhöht


Von Kristin Deibl
north