Nachdem die AVV-Reform zum 1. Januar 2018 in Kraft trat, brandete vor allem in Augsburg sehr schnell Kritik auf. Viele Kunden fanden die Änderungen am Tarif nicht nur unübersichtlich, sondern auch einseitig: Zu Gunsten der Abo-Besitzer und zu Lasten der Gelegenheitsfahrer.
Der Augsburger Stadtrat rief bereits wenige Wochen später eine Arbeitsgruppe ins Leben. Diese prüfte gemeinsam mit dem AVV, der Augsburger Verkehrsgesellschaft (AVG), der Deutschen Bahn und der BRB die eingegangenen Beschwerden. Auch ein externer Gutachter, die Firma „Probst & Consorten” aus Dresden, wurde mit einbezogen. „Von den ursprünglichen Wünschen wurden alle bis auf die Wiedereinführung der Wochenkarte, vergünstigte Anschlusstickets für Abonnenten in den Zonen 10 und 20 sowie die Einführung einer Stadtteil-Kurzstrecke verworfen beziehungsweise abgelehnt”, hieß es nun in der Beschlussvorlage des Kreisausschusses.