Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 08.02.2019 12:00

Spendengelder veruntreut?

Verteidigt   von Guillermo Chillagano-Busl (hinten, links) und Udo Reissner müssen sich seit gestern ein 39-Jähriger und seine 50-jährige Frau, die von ihm getrennt lebt, wegen Spendenveruntreuung verantworten. 	Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Verteidigt von Guillermo Chillagano-Busl (hinten, links) und Udo Reissner müssen sich seit gestern ein 39-Jähriger und seine 50-jährige Frau, die von ihm getrennt lebt, wegen Spendenveruntreuung verantworten. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Verteidigt von Guillermo Chillagano-Busl (hinten, links) und Udo Reissner müssen sich seit gestern ein 39-Jähriger und seine 50-jährige Frau, die von ihm getrennt lebt, wegen Spendenveruntreuung verantworten. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Verteidigt von Guillermo Chillagano-Busl (hinten, links) und Udo Reissner müssen sich seit gestern ein 39-Jähriger und seine 50-jährige Frau, die von ihm getrennt lebt, wegen Spendenveruntreuung verantworten. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Verteidigt von Guillermo Chillagano-Busl (hinten, links) und Udo Reissner müssen sich seit gestern ein 39-Jähriger und seine 50-jährige Frau, die von ihm getrennt lebt, wegen Spendenveruntreuung verantworten. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)

Obwohl es bereits im Vorfeld eine Verständigung gab, wie Richter Thomas Müller-Froelich informierte, geriet der Prozess gestern ins Stocken. Man hatte den beiden Angeklagten Bewährungsstrafen von maximal zwei Jahren in Aussicht gestellt, Geständnisse vorausgesetzt. Über ihre Verteidiger, Udo Reissner und Guillermo Chillagano-Busl, ließen sie ausrichten, sie wollten sich nicht zu den Anklagevorwürfen äußern.

Staatsanwältin Andrea Hobert wurde schier heiser ob der Verlesung der ellenlangen Tabellen, die die mutmaßlichen Betrugsfälle auflisten. Eine halbe Stunde benötigte sie, um 152 Fälle akribisch vorzutragen, Datum, Schadenssumme, Spender, Adresse. Dann hatte der Richter ein Einsehen und gestattete es, dass die Nennung der weiteren Konto-Transaktionen, die die Angeklagten zu ihren eigenen Gunsten vorgenommen haben sollen, verkürzt wurde.

Die Angeklagten gründeten den gemeinnützigen Förderverein Kinderkrebshilfe Bayern mit Sitz in Adelsried im Jahr 2013. Die Vereinssatzung beschreibt als Zweck des Vereins die Bereitstellung von Sachmitteln und finanziellen Zuwendungen für die Kinderkrebshilfe und -forschung sowie für die Nachsorge. Patienten und deren Angehörige sollten unterstützt werden. Als zu fördernde Körperschaften nannte die Satzung beispielsweise die Deutsche Kinderkrebsstiftung und den Bunten Kreis. Mitgliedern des Vereins war es untersagt, finanziell von diesem zu profitieren.

Der 39-Jährige war von Anfang an im Vorstand, seine Expartnerin bis Dezember 2016. Laut Anklage hatten beide Vollmacht für das Vereinskonto. Die Kinderkrebshilfe warb fleißig für Spenden. So wurden etwa mitleiderregende Einzelfälle betroffener Familien geschildert. Das kam an. Zwischen Januar 2016 bis Oktober 2017 gingen 167 000 Euro ein. Manche spendeten weniger, andere, mehr, auch Firmen und Organisationen wie der Frauenbund überwiesen Geld. Einmal gingen sogar 15 000 Euro bei dem Verein ein. Die Anklage lässt Fälle unter 500 Euro außen vor. Einer Familie, deren Zwillinge an Krebs litten, kam es irgendwann merkwürdig vor, dass noch immer mit dem Foto ihrer Kinder auf der Internetseite des Vereins um Spenden gebeten wurde. Tatsächlich hatte die Familie wohl kaum Unterstützung erfahren. Sie bat um die Entfernung der Bilder. Ohne Erfolg, noch Monate später wurde mit den zu Herzen gehenden Fotos geworben.

Anstatt die Spenden für die angegebenen Zwecke zu verwenden, sollen die Angeklagten von Anfang an geplant haben, sich zu bereichern. Zwischen Juli 2015 und Februar 2017 sei lediglich ein Betrag von rund 15 000 Euro satzungskonform verwendet worden, sagt Staatsanwältin Andrea Hobert. Stattdessen wurden zwischen Juli 2015 und April 2017 rund 135 000 Euro abgezweigt, so der Vorwurf.

Dem Mann werden 152 Fälle von Betrug und 87 Fälle von Untreue zur Last gelegt, der Frau 80 Mal Betrug und 59 Mal Untreue.

Verteidiger Guillermo Chillagano-Busl überraschte nach dem Vortrag der Anklage mit einem Antrag. Er bemängelte die Anklageschrift. Diese sei zu pauschal und genüge nicht den üblichen Anforderungen an eine solche. Die Tatbegehungen würden etwa nicht genau genug beschrieben. So sei unklar, über was genau das Gericht denn urteilen solle. Sein Mandant, der 39-Jährige, habe bis Ende 2016 gar keine Kontovollmacht gehabt. Er forderte, das Verfahren gegen diesen einzustellen.

Das Gericht zog sich zu Beratungen zurück, die mehrere Stunden in Anspruch nahmen. Danach schlug Richter Müller-Froelich vor, die Vorwürfe gegen die Angeklagte auf 59 Fälle, bei dem Angeklagten auf 28 Fälle der gewerbsmäßigen Untreue zu beschränken. Neben maximal zweijährigen Bewährungsstrafen kämen Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Organisationen in Höhe von je 40 000 Euro in Frage. Bis nächsten Donnerstag können sich die Angeklagten überlegen, ob sie das akzeptieren.


Von Laura Türk
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