Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 02.03.2021 16:54

28 Fälle sexueller Belästigung

Im Siebentischwald   kam es im Sommer zu zahlreichen Übergriffen.	Foto: Tomm Schosser (Foto: Tomm Schosser)
Im Siebentischwald kam es im Sommer zu zahlreichen Übergriffen. Foto: Tomm Schosser (Foto: Tomm Schosser)
Im Siebentischwald kam es im Sommer zu zahlreichen Übergriffen. Foto: Tomm Schosser (Foto: Tomm Schosser)
Im Siebentischwald kam es im Sommer zu zahlreichen Übergriffen. Foto: Tomm Schosser (Foto: Tomm Schosser)
Im Siebentischwald kam es im Sommer zu zahlreichen Übergriffen. Foto: Tomm Schosser (Foto: Tomm Schosser)

Die Polizei hatte den Angeklagten im September festgenommen, nachdem in einem Zeitraum von rund drei Monaten bereits 22 ähnliche Fälle von sexueller Belästigung, meist im Bereich des Siebentischwalds, angezeigt worden waren. Die Beamten hatten zuvor mit zivilen Fahrradstreifen in den betroffenen Bereichen intensiv nach dem Täter gefahndet. Eine der Streifen erkannte schließlich in der Nähe des Stempflesees einen Mann, auf den die Personenbeschreibung des Täters zutraf. Die Beamten riefen nach der Festnahme auch weitere Geschädigte, die eine Belästigung noch nicht zur Anzeige gebracht hatten, dazu auf, sich an die Polizei zu wenden.

So wurden dem 37-Jährigen nun insgesamt 28 Fälle von sexueller Belästigung zur Last gelegt, die sich zwischen Mai und September 2020 ereignet hatten. Den meisten Frauen hatte er ans Gesäß gegriffen, einigen auch an die Brüste oder Oberschenkel, einer Frau fasste der Angeklagte an den Schritt. Auch Beleidigungen bekamen einige der Belästigungsopfer laut Anklageschrift zu hören, der 37-Jährige sagte etwa „du Schlampe” oder „fick dich”, während er davon fuhr.

In einem Rechtsgespräch einigten sich die Verfahrensbeteiligten am Donnerstag auf eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren, sollte der 37-Jährige die Taten gestehen. Dies tat er schließlich auch. Die Vorfälle täten ihm Leid, sagte der Angeklagte, er könne sie sich bis heute selbst nicht erklären.

„Es tut ihm wirklich Leid”, glaubte auch sein Verteidiger. Sein Mandant habe die Sichtweisen der belästigten Frauen zunächst kaum bedacht, „und das musste ich ihm auch erstmal klar machen, dass das nicht geht”, sagte der Verteidiger. Schließlich habe er sich aber wirklich reuig gezeigt und sich nun auch öffentlich bei den Frauen entschuldigt. Angesichts der bereits in Haft verbrachten Monate seit Dezember, der „relativ geringen Intensität der Taten” und der Bereitschaft, eine Therapie zu machen, forderte die Verteidigung eine Bewährungsstrafe für den 37-Jährigen. Sein Mandant müsse nun wieder zu einem normalen Familienleben zurückfinden und sich mit seiner Frau aussprechen, so der Verteidiger.

Das Gericht um die Vorsitzende Richterin Susanne Scheiwiller verurteilte den Angeklagten wegen sexueller Übergriffe, sexueller Belästigung und Beleidigung schließlich zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Sein Geständnis habe 28 Frauen „teilweise sicher auch peinliche” Zeugenaussagen erspart, begründete Richterin Scheiwiller das Urteil. Zu seinen Gunsten habe außerdem gesprochen, dass der 37-Jährige sich entschuldigt hatte, noch nicht vorbestraft war, bereits Zeit im Gefängnis verbracht hatte und außerdem bereit sei, eine Therapie zu machen.

Der Angeklagte habe sich bei den Taten „gar nichts gedacht”, sagte Scheiwiller, er sei überrascht gewesen, als er für diese in Haft musste. Zu seinen Lasten müsse gewertet werden, dass es sich nicht um eine einmalige Tat handelte, sondern es über mehrere Monate zu Übergriffen kam. Teilweise belästigte er mehrere Frauen am Tag, an einem Tag kam es gar zu sechs Fällen. Körperliche Folgen müssten die Frauen nicht davon tragen, sagte Richterin Scheiwiller, wohl könnten die Taten aber psychische Folgen hinterlassen haben. „Man kriegt Angst in den Wald zu gehen, wo es relativ menschenleer ist”, betonte sie. Und auch das Selbstwertgefühl könne leiden, wenn man „abgewertet wird auf so einen Gegenstand”.

Als Bewährungsauflagen muss der 37-Jährige 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und auf eigene Kosten mindestens acht psychotherapeutische Beratungsgespräche machen. Sein Verteidiger kündigte an, sein Mandant werde das Urteil annehmen. Angeklagter entschuldigt sich


Von Laura Türk
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