Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.06.2021 17:24

Kurze Leine für Hunde

Ohne Leine   herumlaufen dürfen Hunde in Altomünster auch weiterhin - wenn auch eingeschränkter als bisher.	Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Ohne Leine herumlaufen dürfen Hunde in Altomünster auch weiterhin - wenn auch eingeschränkter als bisher. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Ohne Leine herumlaufen dürfen Hunde in Altomünster auch weiterhin - wenn auch eingeschränkter als bisher. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Ohne Leine herumlaufen dürfen Hunde in Altomünster auch weiterhin - wenn auch eingeschränkter als bisher. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Ohne Leine herumlaufen dürfen Hunde in Altomünster auch weiterhin - wenn auch eingeschränkter als bisher. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)

So gilt ab jetzt in Altomünster eine Anleinpflicht für alle Hunde in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen auch in unbebauten Gebieten des Gemeindebereichs, sofern „die nächste Bebauung” weniger als 100 Meter entfernt ist „und sich im Umkreis von 50 Metern” andere Personen befinden. Die Leine darf zudem maximal zwei Meter lang und muss reißfest sein.

Kampfhunde müssen hingegen immer an der Leine geführt werden. Zudem dürfen sie niemals auf Friedhöfen und Kinderspielplätzen ausgeführt werden, ebenso wenig wie große Hunde mit einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern oder darüber.

Zu den „großen Hunden” zählen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge. Zur Definition der Kampfhunde verweist die neue Hundeverordnung auf eine Verordnung des Bayerischen Innenministeriums aus dem Jahre 1992, in der Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu aufgeführt werden sowie ein Dutzend weiterer Hunderassen, bei denen „die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet” wird, wie es in dem ministeriellen Text heißt.

Mit „Kinderspielplätzen” sind nicht nur die Flächen gemeint, die die Kommune selber angelegt hat und betreut, sondern auch private Areale, sofern sie tatsächlich öffentlich genutzt werden. „Die Spielflächen im privaten Garten zählen natürlich nicht dazu”, stellte Amtsleiter Christian Richter klar. Bolzplätze sind hingegen ebenfalls geschützte Bereiche, auf denen Kampfhunde und große Hunde nichts zu suchen haben, selbst wenn sie angeleint sind.

Die Anleinpflicht gilt nicht für Blindenhunde, Diensthunde der Polizei und anderer staatlicher Behörden, ebenso wenig für Hüte-Hunde, Rettungshunde und Hunde des „Bewachungsgewerbes (...), soweit der Einsatz dies erfordert”.

Seit 2016 beträgt die Hundesteuer 60 Euro, für einen zweiten Hund 100 Euro und für jedes weitere Tier 120 Euro. Wer einen Hund aus dem Dachauer Tierheim aufnimmt, muss ein Jahr lang keine Hundesteuer zahlen.

Klar, dass auch die Problematik des Hundekots zur Sprache kam. Josef Riedlberger (CSU) hatte beobachtet, dass manche Halter die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge zwar ordnungsgemäß in Plastiktüten aufsammelten, dann aber die Tüte im Gelände zurückließen.

FWG-Chef Hubert Güntner brach eine Lanze für die Vierbeiner-Freunde: „Die Mehrheit der Hundehalter hält sich an alle Regeln. Es fallen nur diejenigen auf, die sich nicht drum kümmern.”

Auch deswegen sprach sich das Gremium gegen eine generelle Anleinpflicht an allen Orten und zu allen Zeiten aus. „Das widerspricht auch dem Tierwohl”, stellte Bürgermeister Michael Reiter (FWG) klar. Generelle Anleinpflicht widerspricht Tierwohl

Kommandanten: Der Marktgemeinderat bestätigte bei seinem Treffen die kürzlich gewählten Kommandanten der Feuerwehren von Kiemertshofen und Randelsried. In Kiemertshofen wurden Robert Asam als Kommandant und Martin Gschwendtner als dessen Stellvertreter bestätigt; in Randelsried wurde Andreas Hibler zum Ersten und Stefan Heine zum Zweiten Kommandanten gewählt.

In Wollomoos übernimmt der bisherige Vize Daniel Herrmann die Stelle des Ersten Kommandanten. Da sich kein wählbarer Kandidat für den zweiten Posten fand, fungiert Johannes Böck vorerst als Notkommandant. Im Oktober könnte ein anderer Feuerwehrler übernehmen, der dann die Volljährigkeit erreicht hat.

Kindergartengebühren: Altomünster wird die Kindergartengebühren für den Mai ausschließlich denjenigen Eltern rückerstatten, deren Kinder im vergangenen Monat nicht mehr als fünf Tage betreut wurden. „Die große Mehrheit konnte ihre Kinder schon wieder länger in die Kinderhäuser schicken”, berichtete Amtsleiter Richter.

Stiftungsrat: Pater Norbert Rasim wurde vom Marktgemeinderat einstimmig als neuer Stiftungsrat der Bürgerstiftung bestellt. Er übernimmt den Sitz, den zuvor Pater Bonifatius innehatte. Bürgermeister Michael Reiter hatte zuvor mit Pater Rasim gesprochen; der Geistliche hatte seine Bereitschaft erklärt, in der Stiftung mitzuwirken.

Zuschuss: Die katholische Kirchenstiftung St. Dionysius in Pipinsried erhält von der Gemeinde einen Zuschuss von 1300 Euro für die Erweiterung der Lautsprecheranlage der Kirche.

Der Betrag berechnet sich aus den Förderregeln der Kommune für Neuanschaffungen. Sie übernimmt zwanzig Prozent der Kosten - hier 5550,16 Euro - die dann nach oben aufgerundet werden; in diesem Fall von 1110,03 Euro auf 1300 Euro. Einen weiteren Antrag für einen Zuschuss beim Austausch der alten Anlage gegen eine neue, konnte das Ortsparlament nicht absegnen, da Ersatzbeschaffungen in den Förderregeln nicht vorgesehen sind.

Den Betrag von 5491,88 Euro muss die Kirchenstiftung nun komplett selber stemmen, da auch die Erzdiözese nichts dazu zahlt, wie Amtschef Richter am Rande erwähnte.

Photovoltaik: Im Rathaus ging dieser Tage ein Antrag auf den Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage zwischen den Ortsteilen Pfaffenhofen und Halmsried ein, erzählte Richter. Der Antrag wird voraussichtlich in der Juli-Sitzung des Gemeinderats behandelt. hok


Von Ines Speck
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