Nach Feststellung der Polizei sowie des Sicherheitsdienstes und des Ordnungsamtes kam es im Naherholungsgebiet Karlsfelder See in den vergangenen Wochen auch immer wieder zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen feiernden Gruppen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass sich die Situation trotz erfolgter Ansprachen stetig verschlimmerte. Von Polizei, Sicherheitsdienst und kommunaler Jugendarbeit wurde eine zunehmende Eskalation und Gewaltbereitschaft beobachtet.Um Gefahren für Besucherinnen und Besucher, Einsatzkräfte und unbeteiligte Dritte durch Flaschen, Gläser und Glasscherben im Naherholungsgebiet zu unterbinden und somit einen Beitrag zur körperlichen Unversehrtheit zu leisten, bedarf es aus Sicht der Verwaltung sowie aller Akteure vor Ort einer Aktualisierung der bisherigen Satzung. Das Mittel der Wahl sei ein allgemeines Glasflaschenverbot am Abend. Eine entsprechende Allgemeinverfügung gelte bereits.Gegen die alleinige Stimme von Westermeier beschloss der Kreistag, das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen von 18 bis 6 Uhr zu untersagen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Gläser der Gastronomie in dem genannten Bereich sowie durch die Wasserwacht im zur Wasserwachtstation gehörenden umzäunten Bereich. Das Mitnehmen von Kindernahrung in entsprechenden Glasfläschchen ist ebenfalls weiterhin erlaubt. Die Neuregelung tritt am 1. September in Kraft. Wer sich nicht an das Glasflaschenverbot hält, dem droht ein Bußgeld.