Wesentliche Änderung ist die erhebliche Reduzierung der Abstandsflächen zur Nachbarbebauung. Auch in Aindling stand das Thema am Dienstag schon auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Dort waren die Kommunalpolitiker ebenfalls ob der kurzfristigen Durchsetzung überrascht. „Normalerweise gibt es eine Übergangsphase”, merkte Bürgermeisterin Gertrud Hitzler (CSU) an, (siehe auch Artikel auf Seite 16). Die Phase des Übergangs kann eine Satzung erwirken, die Aichachs Bauausschuss dem Stadtrat am Dienstagabend empfahl (siehe nebenstehenden Bericht). Mit dem einhelligen Wunsch, aus dem „Übergang” eine dauerhafte Regelung zu machen und es bei der bisherigen Regelung zu belassen. Die habe sich bewährt. Aichachs Bauverwaltung sorgte sich gar um den Frieden in den Ortsteilen. Zurück nach Altomünster. In der Marktgemeinde ärgerte sich Bürgermeister Michael Reiter wie ein großer Teil seiner Amtskollegen im Landkreis Dachau nicht nur über manche komplizierte Regelungen - etwa zu den Abstandsflächen oder zur sogenannten „Genehmigungsfiktion” (dazu unten mehr) -, sondern auch über das Vorgehen der Regierung.Eine Erneuerung der aus dem Jahre 2007 stammenden Bauordnung wird schon seit einigen Jahren diskutiert, im vergangenen Sommer beschloss der Ministerrat eine Novellierung. Dabei handelt es sich um ein 27-seitiges Werk, das vornehmlich aus Änderungs- und Ergänzungsanmerkungen sowie zahlreichen Fußnoten besteht. Anfang Dezember verabschiedete der Landtag das Konvolut, das wohl nur Baufachjuristen ohne weiteres verstehen können. „Ich tat mich schwer und ich bin auch vom Fach”, räumte Reiter unumwunden ein.In der Sitzung am Dienstag erzählte er: „Am vergangenen Donnerstag haben wir das Gesetz erhalten. Es enthält viele wichtige Punkte, deren Auswirkungen wir noch gar nicht absehen können. Schon gar nicht in so einem kurzen Zeitraum!” Denn im Gegensatz zu vielen anderen Baurechtsänderungen wird es diesmal keine Übergangsfristen geben. Sie gelten ab Februar. Reiter und seine Amtskollegen wandten sich daher an den Bayerischen Gemeindetag, am vergangenen Montag im Rahmen einer Videokonferenz. Der Rat des Gemeindetags an die Kommunen lautete: Kurzfristig eine neue Abstandsflächensatzung zu beschließen, um vor Überraschungen gewappnet zu sein.Ein Ziel der neuen Bauordnung ist laut der Bayerischen Bauministern Michaela Schreyer (CSU), die Innenraumverdichtung zu erleichtern, um den „Flächenfraß” zu mindern. Dazu werden bisherige Abstandsregelungen gekippt. Die Grundregel lautete: Der Mindestabstand zu einem benachbarten Wohngebäude bemisst sich nach der Höhe der Gebäudewand (das entspricht 1 H). Künftig soll sie 0,4 H betragen, also weniger als die Hälfte. Die Abstände schrumpfen, engere Bebauung und Nachverdichtungsmaßnahmen wie Dachgeschossausbauten werden möglich. Allerdings gilt es, zahlreiche Sonderregelungen zu beachten, wie in der Diskussion im Altomünsterer Gremium klar wurde. Zum Beispiel die Lage und der Aufbau von Dachgauben, die bisher nur unter bestimmten Bedingungen eine Rolle spielten. Stefan Gailer (FWG), ebenfalls ein Mann vom Fach, vermutete, dass sich dadurch die Abstände sogar erhöhen könnten.