Tandern soll an die Kläranlage in Hilgertshausen angeschlossen werden. Dafür werden etwa 2,35 Millionen Euro anfallen. Die bereits bewilligte staatliche Förderung für diesen Anschluss beträgt knapp 1,15 Millionen. Weitere 1,4 Millionen Euro müssen für den Neubau eines Regenüberlaufbeckens zur Mischwasserentlastung bezahlt werden. Der größte Brocken ist aber die Erneuerung beziehungsweise Erweiterung der Kläranlage in Hilgertshausen. Sechs Millionen Euro sind dafür veranschlagt. Dazu kommen noch Kosten für notwendige Anpassungen an vorhandene Mischwasserbehandlungsanlagen, Retentionsraum-Ausgleich, Rückbau der Tanderner Kläranlage, Umbau der Teiche als Rückhaltebecken und der Gewässerausbau an der Tanderner Ilm. Alles in allem rechnet man mit einem Gesamtaufwand von neun Millionen Euro. Dass bei diesen Summen die Finanzierung nicht einfach ist, liegt auf der Hand. Hertlein weist darauf hin, dass die Abwasserbeseitigung nach den gesetzlichen Vorgaben eine kostenrechnende Einrichtung der Gemeinde ist, die dem Vorteil der angeschlossenen Grundstücke und deren Eigentümer dient. „Das bedeutet, die Finanzierung hat - soweit nicht staatliche Zuwendungen gewährt werden - durch entsprechende Entgelte der Bürgerinnen und Bürger und nicht aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt zu erfolgen”, unterstreicht der Bürgermeister. Möglich sei, die Bürger über einmalige Beiträge oder laufende Benutzungsgebühren oder in Form einer Kombination aus diesen beiden Formen heranzuziehen. Der Gemeinderat strebe eine Mischfinanzierung an, die auf 75 Prozent über Beiträge und 25 Prozent über Gebühren hinausläuft. Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde habe schon vor vier Jahren festgestellt und auch aktuell bekräftigt, dass angesichts der Größenordnung der in den nächsten Jahren anstehenden Hochbauinvestitionen für die Kinderbetreuung in beiden Ortsteilen und dem Neubau eines Bauhofs zur schnellen Refinanzierung des Abwasserprojektes eine weitgehende Beitragsfinanzierung als geboten erachtet wird, lässt sich der Bürgermeister vernehmen. Hertlein stellt klar: „Sobald die Gemeinde Darlehen beanspruchen muss, um den Haushalt auszugleichen, ist sie auf die Genehmigung durch das Landratsamt angewiesen. Je höher die Gesamtverschuldung und damit auch die jährliche Tilgungsleistung, desto größer ist die Gefahr, dass weitere notwendige oder sinnvolle Investitionen zurückgestellt oder ganz aufgegeben werden müssen.” Daher soll mit der gemischten Finanzierungsart, in der aber Beiträge deutlich überwiegen, erreicht werden, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde auch in Zukunft aufrechterhalten wird. Darüber hinaus bliebe so der gemeindliche Handlungsspielraum mit genehmigungsfähigen Haushalten am ehesten gewährleistet. Hertlein verweist auf die Gemeinden Gerolsbach, Kühbach und Gachenbach, die für die Finanzierung ihrer Abwasserinvestitionen ein ähnliches, teils noch stärker beitragsorientiertes Finanzierungssystem gewählt haben. Mit der Beitragszahlung allein ist es aber nicht getan: Die Gemeinde kommt nicht umhin, die neue einheitliche Kanalbenutzungsgebühr schon ab 1. Januar 2021 auf 2,42 Euro pro Kubikmeter anzuheben. Ein Durchschnittshaushalt mit vier Personen habe so bei der Kanalbenutzungsgebühr mit Zusatzkosten von jährlich 150 Euro zu rechnen.