Die Verordnung beschränkt sich auf große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern und Kampfhunde. Diese sind auf allen öffentlichen Wegen und Anlagen an der Leine zu halten. Die Leine darf nicht länger als zwei Meter sein. Das Mitführen dieser Hunde auf Kinderspielplätzen ist untersagt. In diesem Zusammenhang wurde ein laut Bürgermeisterin Gertrud Hitzler viel dringenderes Problem angesprochen: die Hinterlassenschaften der Vierbeiner. Deren Entsorgung halten nicht alle Hundehalter für notwendig. Etwa fünf Prozent halten sich geschätzt nicht an die Regeln, zum Leidwesen von Familien mit kleinen Kindern und einiger Landwirte. „Einigen ist das egal”, sagte Hitzler und bat diese zu bedenken, dass die Nutzung der Feldwege nicht selbstverständlich sei. Diese seien Eigentum von Landwirten. Hundekot auf Äckern sei nicht das Problem, auf Wiesen, die für Futter genutzt werden aber schon. Hitzler hofft, hier ein Bewusstsein schaffen zu können und appelliert an alle Hundehalter, die 20 Hundetoiletten im Markt zu nutzen.