Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 22.09.2022 17:41

Falschmeldung über Impfaktion: Verfahren wurde eingestellt

Ende vergangenen Jahres  machten Gerüchte die Runde, dass in Aindling Schüler ohne Einwilligung der Eltern geimpft worden seien. Die Falschnachricht verbreitete sich in den sozialen Netzwerken und über den Messengerdienst Telegram.
Ende vergangenen Jahres machten Gerüchte die Runde, dass in Aindling Schüler ohne Einwilligung der Eltern geimpft worden seien. Die Falschnachricht verbreitete sich in den sozialen Netzwerken und über den Messengerdienst Telegram.
Ende vergangenen Jahres machten Gerüchte die Runde, dass in Aindling Schüler ohne Einwilligung der Eltern geimpft worden seien. Die Falschnachricht verbreitete sich in den sozialen Netzwerken und über den Messengerdienst Telegram.
Ende vergangenen Jahres machten Gerüchte die Runde, dass in Aindling Schüler ohne Einwilligung der Eltern geimpft worden seien. Die Falschnachricht verbreitete sich in den sozialen Netzwerken und über den Messengerdienst Telegram.
Ende vergangenen Jahres machten Gerüchte die Runde, dass in Aindling Schüler ohne Einwilligung der Eltern geimpft worden seien. Die Falschnachricht verbreitete sich in den sozialen Netzwerken und über den Messengerdienst Telegram.

Schulleiterin Brigitte Beck erklärte damals gegenüber unserer Zeitung, was sie - seit sich die Meldung im Internet verbreitet habe -, erlebe, sei „abartig und nimmt irrsinnige Dimensionen an”. Es finde ein „Rufmord” gegen ihre Schule und das Impfzentrum statt. Ihren Stresslevel könne sie gar nicht in Worte fassen.

Ende Januar dieses Jahres konnte die Polizei zwei Verdächtige ermitteln. Eine Person, stellte sich heraus, kam aus dem hiesigen Bereich, die zweite aus Nordrhein Westfalen (NRW). Bei dem Beschuldigten aus NRW handelt es sich um einen 38 Jahre alten Mann aus dem Raum Dortmund. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Abschluss der Ermittlungen per Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro beantragt (30 Tagessätze zu je 20 Euro). Das Amtsgericht war dem Antrag gefolgt. Laut Michael Tebbe, Richter in Dortmund, hatte der Verdächtige Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.Am kommenden Montag, 26. September, hätte am Amtsgericht Dortmund nun der Prozess stattfinden sollen. Dazu war auch Schulleiterin Brigitte Beck als Zeugin geladen, die aufgrund der Vorfälle im Dezember Anzeige wegen Verleumdung erstattet hatte. Sie hätte dazu eigens in die sechs Fahrstunden entfernte NRW-Großstadt fahren müssen.Wie Richter Michael Tebbe gestern auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte, kann sich Brigitte Beck den Weg aber nun sparen: Denn das Strafverfahren ist gestern mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Dortmund und des Angeklagten gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro vorläufig eingestellt worden. Was nichts anderes bedeutet als: Zahlt der 38-Jährige innerhalb einer bestimmten Frist die 500 Euro, sieht die Staatsanwaltschaft von einer weiteren Strafverfolgung ab.Als vorbestraft gilt der Mann damit nicht. Maßgeblich für eine Vorstrafe ist nämlich eine Tagessatzanzahl von 90 Tagessätzen. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft.


Von Thomas Winter
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