Der Geschäftsbetrieb beider Unternehmen wird derzeit uneingeschränkt fortgeführt, erklärt die mit der Insolvenzverwaltung beauftragte Kanzlei Schneider, Geiwitz und Partner (SGP) in Augsburg. Parallel werden Gespräche wegen einer möglichen Zukunftslösung geführt. Die Mitarbeiter erhalten noch Insolvenzausfallgeld bis Ende September 2019, so dass die beiden Insolvenzverfahren voraussichtlich zum 1. Oktober eröffnet werden, wie Kanzlei-Pressesprecher Alexander Görbing auf Nachfrage ausführt. Im Antragsverfahren Stahlbau Aindling GmbH wurden Rechtsanwalt Christian Plail und bei der BHK Aindling GmbH Dr. Andrea Wolf, beide aus der Kanzlei SGP, jeweils zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Unternehmensgegenstand der BHK Aindling GmbH ist laut SGP im Wesentlichen die Planung und der Bau von Rohrleitungsanlagen in Industrieunternehmen. Die Gesellschaft beschäftigt aktuell noch 26 Arbeitnehmer. Die Stahlbau Aindling GmbH stellt Stahlkonstruktionen für den Maschinenbau her, wobei die Stahlbau Aindling GmbH zum Großteil als Subunternehmerin der BHK Aindling GmbH fungiert. Das Unternehmen beschäftigt insgesamt 15 Mitarbeiter. Die Stahlbau Aindling GmbH und die BHK Aindling GmbH haben den gleichen Geschäftsführer, Gesellschafteridentität besteht allerdings nicht.