Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 27.09.2018 12:00

Straßenerschließung bis 2021: „Ein Gerechtigkeitsproblem”

Aichach investiert in diesem Jahr noch einmal kräftig.  Ab 2024 soll dann stärker gespart werden.
Aichach investiert in diesem Jahr noch einmal kräftig. Ab 2024 soll dann stärker gespart werden.
Aichach investiert in diesem Jahr noch einmal kräftig. Ab 2024 soll dann stärker gespart werden.
Aichach investiert in diesem Jahr noch einmal kräftig. Ab 2024 soll dann stärker gespart werden.
Aichach investiert in diesem Jahr noch einmal kräftig. Ab 2024 soll dann stärker gespart werden.

Wirksam wird die neue Regelung am 1. April 2021, also in weniger als drei Jahren. Für sogenannte Altanlagen - das sind Straßen, die zwar augenscheinlich in einem guten Zustand und voll funktionsfähig sind, in den Augen des Gesetzgebers allerdings nicht als „endgültig hergestellt” gelten - gilt dann eine Ausschlussfrist von 25 Jahren. Und von denen gibt es in Aindling und den umliegenden Ortsteilen eine ganze Menge.

„Da haben sie uns ein ganz schönes Ei gelegt”, murmelte Aindlings Bürgermeister Tomas Zinnecker im öffentlichen Teil der jüngsten Sitzung. Mit der Änderung des KAG hat er ein „Gerechtigkeitsproblem”. Letzten Endes müsste die Gemeinde nämlich Prioritäten setzen. Alle bisher nicht endgültig hergestellten Straßen im Gemeindegebiet - bei ihnen fehlen teils nur Entwässerungsleitungen - vollends zu erschließen, hält Zinnecker für utopisch. Vor Ablauf der Frist am 1. April 2021 müssten alle für den Gemeindebereich gelisteten 27 Straßen fertig und bereits abgerechnet sein, um noch Beiträge erheben zu dürfen. „In diesen Zeiten Planer und Baufirmen für alle Straßen zu finden, ist unmöglich”, meint Zinnecker. Somit bliebe nur die Möglichkeit, einzelne Straßen zu erschließen. Und hier ist für den Bürgermeister klar: Das wäre reine Willkür. „Dann müsste der eine zahlen, und der andere kann sich freuen.” Für Zinnecker sei das ein Unding. Heftig nickend stimmte das Gremium zu.

In Aindling heißt es daher: ganz oder gar nicht. Der Markt wolle keine einzelnen Straßen ausbauen, solange er dafür keinen „dringenden Handlungsbedarf” sehe. Konkret bedeutet das: Solange eine Straße keine Gefahr für den Verkehr darstellt - weil sie zum Beispiel stark beschädigt ist - oder dringend weitere Infrastruktur wie Wasserleitungen geschaffen werden muss, wird in Aindling kein Anwohner für die Erschließung einer Straße zur Kasse gebeten, wie es eigentlich in der sogenannten „Erschließungsbeitragssatzung” geregelt ist. Diese Entscheidung fällte das Gremium einstimmig.

Lediglich die Straßen sollten aufgelistet werden, für die bereits Geld bezahlt wurde und die noch nicht abgerechnet wurden. Hier will der Gemeinderat von der Verwaltung wissen, welche Maßnahmen für eine Abrechnung notwendig wären.


Von Bastian Brummer
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