Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 04.02.2022 16:40

Wie geht das Bistum Augsburg mit Missbrauch um?

Die holprige bis fehlende Aufarbeitung   der Missbrauchsfälle erzürnt viele Katholiken. Zugleich wünschen sich manche eine Modernisierung ihrer Kirche, während andere deren traditionelles Verständnis beibehalten wollen. 	Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die holprige bis fehlende Aufarbeitung der Missbrauchsfälle erzürnt viele Katholiken. Zugleich wünschen sich manche eine Modernisierung ihrer Kirche, während andere deren traditionelles Verständnis beibehalten wollen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die holprige bis fehlende Aufarbeitung der Missbrauchsfälle erzürnt viele Katholiken. Zugleich wünschen sich manche eine Modernisierung ihrer Kirche, während andere deren traditionelles Verständnis beibehalten wollen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die holprige bis fehlende Aufarbeitung der Missbrauchsfälle erzürnt viele Katholiken. Zugleich wünschen sich manche eine Modernisierung ihrer Kirche, während andere deren traditionelles Verständnis beibehalten wollen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Die holprige bis fehlende Aufarbeitung der Missbrauchsfälle erzürnt viele Katholiken. Zugleich wünschen sich manche eine Modernisierung ihrer Kirche, während andere deren traditionelles Verständnis beibehalten wollen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)

Der oben genannte Text war der erste einer langen Reihe von Artikeln. Die Enthüllungen zogen weite Kreise. Ab 2010 wurden auch in Deutschland unzählige Missbrauchsfälle öffentlich. Mehrere Bistümer gaben in der Folge Gutachten in Auftrag. Das Erzbistum München und Freising etwa beauftragte die Münchener Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), deren Untersuchungen vor Kurzem für großes internationales Interesse sorgten.

Aufarbeitung im Bistum Augsburg: Im Bistum Augsburg gab es bislang zwei Einzelgutachten zu Vorfällen in Kinderheimen. Sie wurden jeweils nach Veröffentlichungen in Zeitungen (Josefsheim Reitenbuch) beziehungsweise dem Bayerischen Rundfunk (Kinderheim Heilig Kreuz in Donauwörth) in Auftrag gegeben. Ein diözesanweites Gutachten wie in München-Freising liegt indes noch nicht vor. Seit Juni vergangenen Jahres arbeitet eine unabhängige Kommission jedoch an der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Bistum Augsburg.

Die Aufarbeitungskommission besteht aus sieben dauerhaften Mitgliedern, darunter eine Chefärztin, mehrere Richter im Ruhestand sowie zwei Mitglieder des sogenannten Betroffenenbeirats. Dieser Beirat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen: Menschen, die im Lauf ihres Lebens sexualisierte Gewalt erlitten haben und somit auch selbst Betroffene sind.

Wann werden die Ergebnisse veröffentlicht? Wie lange die unabhängige Aufarbeitungskommission brauchen wird, um zu Ergebnissen zu kommen, ist noch offen, erklärt Pressesprecher Nicolas Schnall auf Nachfrage. Es sei jedoch ein „vorläufiger Abschlussbericht” innerhalb von fünf Jahren vorgesehen.

Welcher Zeitraum wird untersucht? Im Erzbistum München-Freising erstreckt sich der Untersuchungszeitraum auf Missbrauchsfälle in den Jahren zwischen 1945 bis 2009. Im Bistum Augsburg ist der Zeitraum nicht eingegrenzt, erklärt Nicolas Schnall, sicherlich werde aber die Zeit von 1945 bis heute in den Fokus gerückt. Die unabhängige Aufarbeitungskommission untersucht nicht nur Fälle von sexuellem Missbrauch durch Priester und Ordensmänner, sondern nimmt alle kirchlichen Einrichtungen und deren Mitarbeitende in der Diözese unter die Lupe, betont Schnall.

Was wird aktuell und künftig gegen Missbrauch getan? In den Pfarreiengemeinschaften (PG), erklärt der Pressesprecher, werden Projektgruppen gebildet. Sie bestehen aus verschiedenen Vertretern der PG, Ehrenamtlichen, Jugendleitern, Hauptamtlichen sowie einer Präventionsfachkraft. „Diese Projektgruppen analysieren in einem ersten Schritt verschiedene Gefährdungsaspekte. In einem zweiten Schritt werden möglichst viele Akteure der PG in diese Überlegungen miteinbezogen.”

Für die analysierten Gefährdungsaspekte werden laut Bistum Lösungen gesucht und umgesetzt. In einem Schutzkonzept werden die Ergebnisse dann festgehalten. „Pro Schutzkonzept wird eine Ansprechperson festgelegt, die das Thema vor Ort immer wieder auf den Tisch bringt und mit der Koordinationsstelle in Augsburg im Austausch bleibt.”

Neuer Verhaltenskodex: Seit Anfang 2020 gibt es im Bistum Augsburg einen Rahmen-Verhaltenskodex mit verbindlichen Regeln. Sie sollen Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch schützen. Mitarbeiter des Bistums sind angehalten, jeden möglichen Übergriff, den ein Kind, ein Jugendlicher oder ein schutzbedürftiger Erwachsener vorträgt, ernstzunehmen.

Wie wird mit Verdachtsfällen umgegangen? Liegt ein Verdacht gegen einen kirchlichen Mitarbeiter vor, werden die externen und unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Diözese Augsburg informiert. Derzeit sind das eine selbstständige Rechtsanwältin und ein Jurist.

Hinweise, die an die Missbrauchsbeauftragten herangetragen werden, werden von diesen in eigener Zuständigkeit auf ihre Plausibilität hin geprüft. Erweist sich ein Hinweis als plausibel und auch nur annähernd strafrechtlich bedeutsam, übermitteln die Missbrauchsbeauftragten die Hinweise an die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft. Dies gilt ausnahmslos für alle Fälle.

Die Missbrauchsbeauftragten agieren unabhängig von der Diözese Augsburg. Die Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft erfolgt selbst dann, wenn erkennbar eine strafrechtliche Verjährung eingetreten ist, führt Nicolas Schnall aus.

Weiterer Bericht auf Seite 17


Von Thomas Winter
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