Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 26.07.2021 17:40

Volksverhetzung via Facebook

Wegen Volksverhetzung wurde der 60-Jährige jetzt vor dem Aichacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Richter Axel Hellriegel führte in seiner Urteilsbegründung aus, bei dieser Art der Kritik an der staatlichen Impfkampagne handle es sich um eine Form der Verharmlosung. Zwei der Besucher im Gerichtssaal quittierten das Urteil lautstark mit den Worten „Armes Deutschland” und „Eine Schande für die deutsche Rechtssprechung”.

Der Angeklagte selbst, dem die Corona-Krise nach eigenen Angaben finanziell stark zugesetzt habe, drückte nach Abschluss der Verhandlung sein Unverständnis über die 2400 Euro Geldstrafe aus. Richter Axel Hellriegel gegenüber sagte er, das soeben gefällte Urteil belege, dass in Sachen Verhältnismäßigkeit etwas komplett aus dem Ruder laufe. Während der Gerichtsverhandlung indes sagte er wenig, für ihn übernahm das Wort sein Anwalt Clemens Sandmeier.

Der räumte den Vorfall, der sich im Februar 2021 ereignet hat, ein. Richtig, sein Mandant habe die beiden Karikaturen als Beitrag in einer Facebook-Gruppe veröffentlicht. In dieser Gruppe sei es im Allgemeinen um die Gastronomie, im konkreten Chat-Verlauf um die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gegangen.

Clemens Sandmeier versicherte, sein Mandant hänge keinerlei antisemitischem Gedankengut an. Er wollte mit seinen Beiträgen einen Teil der Bevölkerung erreichen und ausdrücken, wer sich nicht impfen lässt, wird künftig Repressalien ausgesetzt sein. „Die Art und Weise war zugegebenermaßen provokant”, gab Sandmeier zu. Es sei dem Angeklagten darum gegangen, Kritik an der Impfkampagne zu üben.

Warum er für diese Kritik dann ausgerechnet ein Bild beziehungsweise Symbol verwendet habe, das im engem Zusammenhang mit dem Holocaust steht, sprich dem nationalsozialistischen Völkermord an Millionen europäischen Juden, wollte Richter Axel Hellriegel wissen.

Es handle sich um eine überspitzte Ausdrucksweise, um zu verdeutlichen, dass Nicht-Geimpften künftig Nachteile drohen werden, antwortete der Rechtsanwalt. Der Angeklagte habe die beiden Facebook-Beiträge zu einer Zeit veröffentlicht, als Ministerpräsident Markus Söder davon gesprochen habe, die Corona-Impfung bringe den Bürgern Freiheiten. Vor diesem Hintergrund seien die Äußerungen zu sehen.

Die Behörden gingen dem Fall nach, werteten das Profil des Angeklagten aus. Ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war, erklärte, der 60-Jährige habe zahlreiche Bilder zum Thema Corona, Merkel und Impfen gepostet. „Das ging in die Anti-Corona-Richtung”, sagte der Beamte. Weitere Darstellungen mit Verweis auf die NS-Diktatur fanden sich bei den Beiträgen des Angeklagten aber nicht, so der Polizist.

Vorbestraft ist der 60-Jährige ebenfalls nicht. Wie er Richter Axel Hellriegel erklärte, sei er ausgebildeter Schauspieler. In den vergangenen vier Jahren habe er in verschiedene Musikprojekte investiert und somit wenig verdient. Die Corona-Pandemie habe ihn um die Früchte seiner Arbeit gebracht, vom Staat bekomme er indes keine finanzielle Hilfe, eben weil er die letzten Jahre kein Einkommen erzielt habe. Momentan habe er einen Halbtagsjob, verdiene 1200 Euro. Corona-Pandemie brachte ihn in finanzielle Not


Von Thomas Winter
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