Nun wurde das Landratsamt mit einem Antrag auf Vorbescheid bei der Stadt Aichach vorstellig, um die laut Stellplatzsatzung erforderliche Zahl der Parkplätze nach Fertigstellung des Neubaus zu ermitteln. Denn die Behörde muss wie jeder andere Bauherr die Auflagen der städtischen Satzung erfüllen. Umso überraschender dürfte für den in Verwaltungsakten weniger bewanderten Laien die Feststellung sein: Auch nach dem Bezug von 60 zusätzlichen Büros hat das Landratsamt schon heute fünf Parkplätze mehr als künftig erforderlich sein werden, wie der Bauausschuss des Aichacher Stadtrats am Dienstag erfuhr. Wie kann das sein? Die Baugenehmigung für das Bestandsgebäude datiert aus dem Jahr 1975. Damals gab es keine Stellplatzsatzung und wie für alle Bauherrn gilt Bestandsschutz. Man verlangte damals 96 Parkplätze, 106 wurden tatsächlich errichtet, weitere 50 kamen in den folgenden Jahrzehnten an verschiedenen Stellen und in Garagen hinzu. Das sorgt für ein Polster, aus dem die 60 nun erforderlichen Stellplätze rechnerisch erfüllt werden können - auch wenn faktisch Parkplätze fehlen. Bürgermeister Klaus Habermann (SPD) fasste zusammen: „Eigentlich würden sehr viel mehr Parkplätze gebraucht, wie man sieht, aber durch den Bestandsschutz ist das Vorgehen rechtlich einwandfrei.” Das machte Marc Sturm (FWG) fassungslos. Am Landratsamt herrsche die größte Parkplatznot der ganzen Stadt. Er wollte eine Entscheidung vertagen, zumal die Stadtratsmitglieder ohnehin an einer Aktualisierung der Stellplatzsatzung arbeiteten. Die Einstufung verschiedener Bereiche, etwa der Flure, missfiel ihm. Die Flure des Landratsamts seien Wartebereiche und erforderten deshalb eine andere Berechnung bei der Stellplatzfrage. Ähnliches gelte für Archivräume. Klaus Habermann hingegen wies darauf hin, dass man die Flächen nicht nach Belieben beurteilen könne. Marc Sturms Fraktionskollege Georg Robert Jung fand ebenfalls , dass in der Berechnung offensichtlich „etwas hakt”.