Interessierte können sich dafür selbstständig in ihrer Wohngemeinde melden. In Aichach endet die Bewerbungsfrist am morgigen Mittwoch. Wie viele potenzielle Schöffen das schlussendlich sind, ist erst dann offiziell, wie Mario Pettinger erklärt. Das Aichacher Stadtratsmitglied ist beim Amtsgericht für die Vorbereitung der Wahl zuständig. „Die Schöffen sollen zum Schluss einen möglichst breiten Querschnitt der Gesellschaft abbilden”, sagt Pettinger und meint sowohl Geschlechter, als auch Alters- und Berufsgruppen.Die Idee findet Anklang, nicht nur bei Berufsrichtern. „Im Namen des Volkes”, so heißt es vor Gericht, „ergeht folgendes Urteil.” Das Volk aber sind nicht nur die hauptamtlichen Richter, ihre Entscheidungen sollten folglich mehr sein als ein „reiner Verwaltungsakt”. So bringt es Paul Pfundmeier auf den Punkt. Der selbstständige Unternehmer aus Igenhausen bei Hollenbach ist seit 2019 Schöffe am Aichacher Amtsgericht. Gewählt ist er auf fünf Jahre. Und sein Amt übe er „mit großer Freude” aus, sagt der 59-Jährige. „Schöffen bringen den gesunden Menschenverstand in die Rechtsprechung mit ein”, ergänzt der ehrenamtliche Richter, der sich in diesem Jahr erneut zur Wahl stellt. Pfundmeier ist Hauptschöffe.Im Jugend- und im Erwachsenenstrafbereich gibt es in Aichach jeweils vier davon. Ist ein Hauptschöffe verhindert, kommt einer der jeweils sechs Hilfsschöffen nach einer vorher genau festgelegten Reihenfolge zum Einsatz. „Eine Verhinderung muss allerdings triftig begründet sein”, betont Mario Pettinger vom Amtsgericht. Kurzfristig abzusagen oder wegen Lappalien zu fehlen, das sei ein Unding, betont der Fachmann und ergänzt, dass das Schöffenamt eine verantwortungsvolle Aufgabe sei. „Gerichte müssen ordentlich besetzt sein und arbeiten”, sagt Pettinger.Pfundmeier schlägt in die gleiche Kerbe. „Das ist nicht einfach eine kleine Nebentätigkeit. Da hängen Existenzen dran”, meint der Unternehmer. Als einer von zwei Schöffen pro Verhandlung hat er ein Stimmrecht. Das wiegt genauso viel wie das des hauptamtlichen Richters und des zweiten Schöffen. Die beiden Ehrenamtlichen können also theoretisch den Berufsrichter überstimmen. Soll heißen: Wenn der Richter den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilen will, könnten die Schöffen das Urteil ändern und die Strafe zur Bewährung aussetzen - und umgekehrt. Jede Entscheidung müsse daher sorgfältig abgewogen und mit bestem Wissen und Gewissen getroffen werden, sagt Schöffe Paul Pfundmeier.Die Wahrheit zu erkennen, erfordere eine „gründliche und blitzschnelle Einarbeitung in jeden Fall”, sagt er. Menschenkenntnis und Lebenserfahrung sind in Pfundmeiers Augen ebenso wichtig. Der Schöffe sieht sein Amt als „Beitrag zu einer fairen Rechtsprechung”.