Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.01.2023 17:20

Kfz-Sachverständiger frisiert Gutachten

Zusammen mit seinem Anwalt Bernhard Trögl legte er deshalb Einspruch ein. Gestern hätte die Sache nun unter dem Vorsitz von Richter Axel Hellriegel verhandelt werden sollen, fünf Zeugen waren geladen. Doch nach einigem Hin und Her wurde die Verhandlung abgeblasen. Zähneknirschend sah der Sachverständige ein, dass er mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro noch glimpflich davonkam.Damit er zu der Einsicht gelangte, bedurfte es allerdings einigen Zuredens von Richterseite. Axel Hellriegel setzte dem Angeklagten genau auseinander, worum es ging. Im ersten Fall hatte der Kfz-Experte den Wiederbeschaffungswert eines Unfallwagens um rund 700 Euro zu hoch angesetzt. Im zweiten ging es um die Höhe des entstandenen Unfallschadens. Vorschäden wurden von dem Sachverständigen nicht dokumentiert, was der Aichacher Richter mit den Worten kommentierte: Das rieche schon ein bisschen. Mehr als verdächtig sei zudem der Umstand, dass es einige in dem Gutachten angegebene Schäden an dem Unfallwagen in Wirklichkeit gar nicht gab. In beiden Fällen, führte die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Termins aus, habe der Sachverständige durch die zu hoch angesetzte Wertminderung ein höheres Grundhonorar abkassieren können, was offenbar die Motivation für seine vorsätzliche Betrügerei war. Und in beiden Fällen habe die Versicherung das Gutachten angezweifelt und ein zweites erstellen lassen beziehungsweise ein Plausibilitätsgutachten eingeholt, angefertigt durch Dekra. Die Prüfgesellschaft kam jeweils zu einer anderen Bewertung und die Versicherung zahlte an den Kfz-Sachverständigen ein geringeres Honorar.

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