Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 20.09.2022 17:42

Gesicht zertrümmert

Im Internet können Schlagringe   relativ einfach erworben werden. Besitz und Gebrauch sind per Gesetz jedoch verboten. Bei einem Verstoß ist mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen. 	Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Im Internet können Schlagringe relativ einfach erworben werden. Besitz und Gebrauch sind per Gesetz jedoch verboten. Bei einem Verstoß ist mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Im Internet können Schlagringe relativ einfach erworben werden. Besitz und Gebrauch sind per Gesetz jedoch verboten. Bei einem Verstoß ist mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Im Internet können Schlagringe relativ einfach erworben werden. Besitz und Gebrauch sind per Gesetz jedoch verboten. Bei einem Verstoß ist mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Im Internet können Schlagringe relativ einfach erworben werden. Besitz und Gebrauch sind per Gesetz jedoch verboten. Bei einem Verstoß ist mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)

Bei der Verhandlung erklärte der Angeklagte, er habe dem Opfer lediglich einen Fausthieb verpasst. Es sei ihm völlig schleierhaft, wie es zu den schweren Gesichtsverletzungen kommen konnte. „Meine Vermutung: Da kam später noch jemand, der ihn zusammengeschlagen hat”, sagte der 20-jährige Syrer vor dem Jugendschöffengericht in Aichach aus. Weil der Geschädigte gestern nicht vor Gericht erschienen war, wurde die Verhandlung vertagt.Ereignet hat sich der Vorfall Anfang April vergangenen Jahres in Aichach in einer Wohnstraße nahe der Innenstadt. Laut Anklageschrift wurde das Opfer, das mittlerweile in Friedrichshafen lebt, von dem Angeklagten ohne ersichtlichen Grund mit den Worten angegangen: „Was guckst Du so?”. Der Geschädigte, das gab er später bei der Polizei zu Protokoll, habe daraufhin erwidert, er dürfe schauen, wie er wolle, woraufhin der junge Syrer geantwortet haben soll: „Das ist meine Straße”. Dann habe er ihm mit dem Schlagring ins Gesicht geschlagen und ihm mehrfach gegen das rechte Bein getreten.Der 20-jährige Angeklagte erzählte eine andere Version der Geschehnisse. Er habe eigentlich nur vom Bahnhof nach Hause gehen wollen, war mit dem Zug in Augsburg bei einem Anti-Aggressionstraining. Gegen 21 Uhr sei ihm der Geschädigte begegnet. „Er hat mich die ganze Zeit beleidigt, ich wollte aber keinen Stress.” Weil der andere nicht aufgehört habe, ihn zu provozieren, habe er seinen Kumpel, den Mitangeklagten, dazu gerufen. Weil das alles nichts half, „kickte ich ihn mit dem Fuß an den Oberschenkel”. Zur weiteren Abschreckung versetzte er ihm außerdem einen Fausthieb ins Gesicht. Umgefallen sei der Geschädigte aber nicht.Ein Zeuge, der sich kurz vor der Tat in der Nähe am Spielplatz Sudetenplatz aufhielt, sagte aus, der Geschädigte habe gedroht, den Angeklagten schlagen zu wollen. „Er war angetrunken und machte einen aggressiven Eindruck”, so der junge Mann.

Mittlerweile lebt das Opfer in Baden-Württemberg, zur Verhandlung gestern war der Mann nicht erschienen. Wie es ihm heute, mehr als ein Jahr nach der Tat geht, konnte somit nicht geklärt werden. Die Verhandlung wird fortgesetzt.

north