Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel, er ist also nicht anfechtbar und tritt mir sofortiger Wirkung in Kraft, erklärte das Landratsamt Aichach-Friedberg auf Rückfrage.Die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts hatte diesmal den Eilantrag eingebracht, weil sie die 2G-Regel für ihren Handelsbereich als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes sah - und war damit erfolgreich. Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel laut VGH zwar möglich - die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen dafür allerdings nicht. Nach Auffassung der Richter ergebe sich daraus nämlich nicht klar, wo Ausnahmen gelten. Dies sei vor allem bei Läden mit sogenanntem Mischsortiment nicht hinreichend dargestellt. Und tatsächlich: Wer sich in den vergangenen Wochen in den Geschäften umgehört hat, dem wurde schnell klar, dass viele Kunden verunsichert waren, welche Regeln wo gelten. Das trübte nicht nur die Laune mancher Ladenbesucher, sondern führte teilweise auch zu dramatischen Umsatzeinbußen.Die Aichacher Filiale des Deko- und Geschenke-Geschäfts Depot hat ihren Standort am Milchwerk. Dort gibt es unter anderem auch einen Spielwarenladen, einen Discounter, einen Drogeriemarkt, einen Modeladen und eine Bäckerei - allesamt waren sie von der 2G-Regel ausgenommen. Nicht aber Depot, in dem Laden galt bis zur gestrigen VGH-Entscheidung 2G. Und nicht alle Kunden zeigten dafür Verständnis, wie Melanie Spies berichtet. Es herrschte oft Verwirrung, manche reagierten unfreundlich, einige verließen den Laden deswegen wieder. „Der Umsatz ging richtig nach unten”, wobei der Dezember stärker gewesen sei als der laufende Monat, so die Filialleiterin. Das Geschäft ist ein Beispiel dafür, wie schwierig es ist, Läden mit täglichem Bedarf von anderen abzugrenzen. Dort gibt es nämlich neben Geschenk- und Dekorationsartikeln auch Lebensmittel und Haushaltswaren, weshalb Filialleiterin Spies schon lange auf den Wegfall der Regel für ihre Kette gehofft hatte. „Wir sind so erleichtert und erfreut darüber”, erklärte sie auf Rückfrage.Nur etwa eine Woche lang galt für die Spielwarengeschäfte die 2G-Regel. Dann wurde sie per Gerichtsbeschluss gekippt. Man hätte den Kunden eine Woche lang erklären müssen, warum man kontrolliert, und dann, warum man nicht mehr kontrolliert, sagt Christian Krömer, der ebenfalls eine Filiale am Aichacher Milchwerk betreibt. Die 2G-Regel hätte Spielwaren Krömer trotzdem ein paar Kunden gekostet, ist sich der Inhaber sicher. „Viele kamen nicht, weil sie gar nicht wussten, dass es aufgehoben wurde.” Alles in allem ist Krömer gar nicht so unzufrieden mit dem Weihnachtsgeschäft. Die ersten Tage hätte man etwa ein Drittel weniger Umsatz gemacht als noch 2019, sagt er. „Das hat sich dann aber eingependelt.”Das liegt auch daran, dass er die Einbußen im stationären Handel mit dem Online-Geschäft ausgleichen konnte. Krömer ist überzeugt: „Hätten wir Online nicht gehabt, würde ich jetzt nicht so entspannt sprechen.” Er profitiere aber auch von Stammkunden, die seinen Läden in Schrobenhausen und Aichach die Treue hielten, sagt er.Nach Weihnachten werde es traditionell ruhiger, „da ja die große Saison für uns dann erst einmal vorbei ist”, erläutert er. Die Umsätze bewegen sich aktuell laut Krömer in den meisten Filialen auf dem Niveau von vor der Pandemie: „Ich bin überzeugt, dass das damit zusammenhängt, dass den Kunden das Wegfallen von 2G bei uns bewusst war.”