Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 22.03.2023 18:04

Foul kommt vor Gericht

Eine rote Karte   gab es für das Foul, das vor dem Aichacher Amtsgericht verhandelt wurde. 	Symbolfoto: Siegfried Kerpf (Symbolfoto: Siegfried Kerpf)
Eine rote Karte gab es für das Foul, das vor dem Aichacher Amtsgericht verhandelt wurde. Symbolfoto: Siegfried Kerpf (Symbolfoto: Siegfried Kerpf)
Eine rote Karte gab es für das Foul, das vor dem Aichacher Amtsgericht verhandelt wurde. Symbolfoto: Siegfried Kerpf (Symbolfoto: Siegfried Kerpf)
Eine rote Karte gab es für das Foul, das vor dem Aichacher Amtsgericht verhandelt wurde. Symbolfoto: Siegfried Kerpf (Symbolfoto: Siegfried Kerpf)
Eine rote Karte gab es für das Foul, das vor dem Aichacher Amtsgericht verhandelt wurde. Symbolfoto: Siegfried Kerpf (Symbolfoto: Siegfried Kerpf)

Mehrere Zeugen aus beiden Mannschaften hatten am ersten Verhandlungstag übereinstimmend angegeben, dass sich der Vorfall bei einem absolut üblichen Zweikampf ereignet habe. Dabei, so schilderte es am zweiten Verhandlungstag der Schiedsrichter, habe der Angeklagte „den Arm auf Gesichtshöhe ausgefahren”, um den Gegenspieler abzuhalten. Der Unparteiische wollte das Foul zunächst mit einer gelben Karte ahnden. Als er die Schwere der Verletzung allerdings sah, entschied er sich nach eigenem Bekunden um und zeigte „Rot”. Der 20 Jahre alte Spieler verlor durch das Foul zwei Schneidezähne. Bei der späteren Behandlung zeigte sich, dass zwei weitere Zähne so eingedrückt waren, dass auch sie nicht gerettet werden konnten.Bei größerem Fehlverhalten auf dem Fußballplatz werden in der Regel keine Strafprozesse geführt, sondern Sportgerichte angerufen. Bei diesen handelt es sich aber nicht um staatliche Institutionen, sondern um Fußball-Sportgerichte von Kreisen, Bezirken oder Verbänden. Im vorliegenden Fall verhängte die Fußballjustiz gegen den Spieler des A-Klassisten TSV Rehling eine dreimonatige Sperre.Nur sehr selten landen derartige Fälle vor Strafgerichten. Dazu muss in der Regel zunächst Anzeige erstattet werden, was der Eurasburger auch getan hat. Zudem ergaben sich in der ersten polizeilichen Befragung der Zeugen Hinweise darauf, dass der Angeklagte mit dem Arm nach seinem Gegenspieler geschlagen habe. Vor Gericht bestätigten die Zeugen dies jedoch nicht.

Die Staatsanwältin war dennoch der Auffassung, dass der Arm nachweislich zu weit oben war und deshalb eine Strafe von 150 Tagessätzen verhängt werden sollte. Auch die Nebenklagevertreterin beantragte eine Verurteilung. Aus ihrer Sicht kam eine Bewährungsstrafe sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro in Frage. Nachdem das Opfer sichtlich größer sei als der Verursacher, habe der den Arm offensichtlich deutlich zu weit oben gehabt.Das sah Silvia Wunderle, die Verteidigerin des Rehlinger Fußballers, ganz anders. Sollte es in diesem Fall eine Verurteilung geben, würde das allen Amateurkickern die Freude am Sport verderben. „Alle haben übereinstimmend gesagt, dass es sich um eine völlig fußballtypische Situation gehandelt hat”, hob Wunderle hervor

Werde jedes Foul als Körperverletzung gewertet, dann funktioniere das Fußballspiel nicht mehr, erklärte die Rechtsanwältin. Wer auf den Platz gehe, gebe seine Einwilligung zu den Regeln des Spiels, das bekanntlich gesundheitliche Folgen nach sich ziehen könne. Diese Einwilligung im Vorfeld könne nicht auf eine bestimmte Schwere der Verletzung reduziert werden.Richter Axel Hellriegel sah die Sache ähnlich. „Das war ein mittelschweres Foul”, sagte er und ergänzte: „Im Falle einer Verurteilung müsste es nach fast jedem Spiel ein Gerichtsverfahren geben.” Hellriegel weiß, wovon er spricht. In seiner Freizeit ist er Fußballtrainer. „Da fallen mir mindestens zehn Fälle ein, die eher strafbar gewesen wären”, ließ sich der Richter vernehmen.Das Verfahren am Aichacher Amtsgericht endete deshalb mit einem Freispruch. „Den Arm auf Gesichtshöhe ausgefahren”

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