Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 21.03.2023 18:15

Ehemann tötet sich offenbar selbst

Zahlreiche Einsatzkräfte   waren am Montag vor Ort.	Foto:  Winter (Foto: Winter)
Zahlreiche Einsatzkräfte waren am Montag vor Ort. Foto: Winter (Foto: Winter)
Zahlreiche Einsatzkräfte waren am Montag vor Ort. Foto: Winter (Foto: Winter)
Zahlreiche Einsatzkräfte waren am Montag vor Ort. Foto: Winter (Foto: Winter)
Zahlreiche Einsatzkräfte waren am Montag vor Ort. Foto: Winter (Foto: Winter)

Wie das Polizeipräsidium Schwaben Nord gestern auf Nachfrage mitteilte, ist die Frau inzwischen außer Lebensgefahr. Zu dem Vorfall selbst konnte sie jedoch noch nicht vernommen werden.

Das Familiendrama ereignete sich am Montag kurz vor 13 Uhr im Umfeld der Aichacher Innenstadt. Dort war es laut Polizei auf einem Anwesen zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einem Mann und einer Frau gekommen. Der Mann hielt sich beim Eintreffen der Beamten wahrscheinlich noch im Haus auf, konnte aber kurz darauf im Außenbereich mit augenscheinlichen Schnittverletzungen aufgefunden werden. Trotz unmittelbarer Versorgung und Reanimation durch einen Notarzt verstarb er noch vor Ort.

Wie Marion Liebhardt, Pressesprecherin beim Polizeipräsidium Schwaben Nord, gestern erklärte, sind die polizeilichen Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat noch nicht abgeschlossen. Nach ersten Erkenntnissen ist jedoch mittlerweile so viel klar: Während des Streits hat der 50-Jährige mutmaßlich mehrmals mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen. Diese flüchtete von dem Anwesen zu einer Nachbarin und wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht. Die Kripo Augsburg ermittelt nun wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Gestern, so Leibhardt weiter, sei eine Obduktion des Leichnams des Ehemannes zur Klärung der genauen Todesursache angeordnet worden. Wann ein Ergebnis erwartet werden kann, lässt sich laut Polizeisprecherin noch nicht genau sagen. Am bislang bekannten Tathergang bestünden aber keine begründeten Zweifel. Ein Fremdverschulden oder die Beteiligung anderer Personen kann aus Sicht der Polizei ausgeschlossen werden.

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