Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 03.03.2021 17:25

Dr. Friedrich Pürner klagt vor dem Verwaltungsgericht

Klagt   vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gegen seine Abordnung: Dr. Friedrich Pürner. 	Foto: tama (Foto: tama)
Klagt vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gegen seine Abordnung: Dr. Friedrich Pürner. Foto: tama (Foto: tama)
Klagt vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gegen seine Abordnung: Dr. Friedrich Pürner. Foto: tama (Foto: tama)
Klagt vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gegen seine Abordnung: Dr. Friedrich Pürner. Foto: tama (Foto: tama)
Klagt vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gegen seine Abordnung: Dr. Friedrich Pürner. Foto: tama (Foto: tama)

Nun hat der Amtsarzt am Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen seine Abordnung eingereicht. Pürner geht es dabei in erster Linie um eine Aufklärung des Sachverhalts, wie er am Mittwoch auf Nachfrage der AICHACHER ZEITUNG erklärte. Er wolle feststellen lassen, dass seine „Strafversetzung”, wie er es nennt, nicht rechtens war.

Was Pürner besonders missfällt: „Im November vergangenen Jahres, als die Corona-Fallzahlen stark angestiegen sind, wird ein Epidemiologe mit Fachexpertise von seinem Posten als Gesundheitsamtsleiter abberufen.” Das sei so, als würde man während einer Weltmeisterschaft, kurz vor dem Endspiel, den Trainer auswechseln, veranschaulicht er.

Was in den Monaten davor am Aichacher Gesundheitsamt geleistet wurde, sei eine Teamleistung aller Mitarbeiter gewesen. Jemand, der neu dazukommt, könne nie so eingebunden sein in alle Abläufe, wie jemand, der schon länger dabei ist, erklärt der Mediziner weiter.

Pürners frühere Stelle am Landratsamt Aichach-Friedberg ist schon seit Monaten wieder besetzt: Seit November wird das Gesundheitsamt kommissarisch von Dr. Kirsten Höper geleitet. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang, dass Pürner immer noch Anspruch auf seinen Amtsleiterposten in der Paarstadt hat, schließlich wurde er nur abgeordnet, nicht versetzt.

Gemäß Bundesbeamtengesetz wird die Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle bei einer Abordnung nämlich beibehalten. Im Gegensatz zu einer Versetzung ist die Abordnung zudem zeitlich befristet. Allerdings gibt es für die Dauer der Abordnung keinen Höchstzeitraum. Was bedeutet: Pürners Abordnung nach Oberschleißheim kann wieder und wieder verlängert werden. „Im Grund bis zur Pension”, ließ sich der Mediziner gestern auf Nachfrage vernehmen.

Seine Abordnung sei zunächst bis Anfang Februar befristet gewesen, dann wurde sie laut Pürner von der Regierung von Schwaben verlängert. Dies wurde inzwischen gerichtlich bestätigt, nun ist sie bis August gültig. „Dagegen will ich mich wehren. Sonst geht dieses Spiel bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag weiter.”

Gegenstand der Klage am Augsburger Verwaltungsgericht ist Pürners Rückkehr an seine frühere Arbeitsstelle. Zu dem Zweck hat der Epidemiologe einen Münchner Anwalt, spezialisiert auf Verwaltungsrecht, beauftragt. Wann und ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, ist derzeit noch offen. Zunächst einmal bekommt die „beklagte Seite” - also der Freistaat Bayern, der in der Angelegenheit von der Regierung von Schwaben vertreten wird - die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Pürner ist daran gelegen, dass der Fall seiner Abordnung für alle sichtbar aufgearbeitet wird. Ihm gehe es vorrangig nicht darum, seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzubekommen. Aber er habe sich nichts zu Schulden kommen lassen, keine fachlichen Fehler gemacht.


Von Thomas Winter
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