Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 30.03.2021 16:59

Corona-Notbremse über Ostern

Private Treffen: Erlaubt sind ab morgen nur noch Zusammenkünfte mit exakt einem Erwachsenen eines weiteren Haushalts. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Bislang konnten sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Dies gilt auch auf privat genutzten Grundstücken, sprich im Garten.

Ausgangssperre: Zu den Einschränkungen der sogenannten Corona-Notbremse gehört auch eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung während dieser Zeit ist also grundsätzlich untersagt, es sei denn dies ist begründet etwa aufgrund eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls, der Begleitung Sterbender oder zur Versorgung von Tieren.

Einkaufen: Shoppen ist nur noch über Click and Collect, also das Abholen vorbestellter Waren, zulässig. Ausnahmen sind: Lebensmittelgeschäfte, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Radwerkstätten, Banken, Post, Reinigungen, Waschsalons, Blumenläden, Gartenmärkte, Baumärkte, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Friseure, Kosmetikbetriebe.

Büchereien: Leseratten können aufatmen: Büchereien und Archive bleiben inzidenzunabhängig auf. Sie müssen aufgrund der Notbremse also nicht schließen.

Sport: Kontaktfreier Sport ist erlaubt, mit Personen des eigenen Haushalts sowie einer weiteren Person; Mannschaftssport ist untersagt.

Kinderbetreuung: Ob die Kindertageseinrichtungen (Kitas) in der kommenden Woche öffnen dürfen, hängt von der Inzidenz am morgigen Donnerstag ab. Rutscht der Wert morgen unter 100, und ist es nur minimal, dürfen Kitas, Kinderpflegestellen sowie Einrichtungen zur Ferienbetreuung einen eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen anbieten. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gibt es lediglich eine Notbetreuung, das bestätigt Wolfgang Müller vom Landratsamt in Aichach.

Museen , Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten wie die KZ-Gedenkstätte in Dachau sind bis auf Weiteres geschlossenen.

Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung sind in Präsenzform untersagt; Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt.

Kliniken an der Paar (Stand gestern): Acht Patienten mit positivem Corona-Test werden derzeit stationär in Aichach behandelt (davon vier auf der Intensivstation, sie werden beatmet).


Von Thomas Winter
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