Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 25.02.2021 16:08

Aufatmen im FFH-Gebiet?

Insekten wie dieser Bläuling   haben es nicht überall leicht. Das neue Insektenschutzgesetz der Bundesregierung soll ihre Lebensräume schützen. In FFH-Gebieten wird aber bereits viel für den Erhalt der Artenvielfalt getan. 	Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Insekten wie dieser Bläuling haben es nicht überall leicht. Das neue Insektenschutzgesetz der Bundesregierung soll ihre Lebensräume schützen. In FFH-Gebieten wird aber bereits viel für den Erhalt der Artenvielfalt getan. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Insekten wie dieser Bläuling haben es nicht überall leicht. Das neue Insektenschutzgesetz der Bundesregierung soll ihre Lebensräume schützen. In FFH-Gebieten wird aber bereits viel für den Erhalt der Artenvielfalt getan. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Insekten wie dieser Bläuling haben es nicht überall leicht. Das neue Insektenschutzgesetz der Bundesregierung soll ihre Lebensräume schützen. In FFH-Gebieten wird aber bereits viel für den Erhalt der Artenvielfalt getan. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)
Insekten wie dieser Bläuling haben es nicht überall leicht. Das neue Insektenschutzgesetz der Bundesregierung soll ihre Lebensräume schützen. In FFH-Gebieten wird aber bereits viel für den Erhalt der Artenvielfalt getan. Foto: Pixabay (Foto: Pixabay)

Wie berichtet, hatten dort 100 Landwirte ein Mahnfeuer entzündet, um gegen das neue Gesetz zu protestieren. Der Gesetzentwurf wurde im Bundeskabinett beschlossen und wird nun über den Bundesrat an den Bundestag weitergeleitet. Das Gesetzespaket sieht etwa die Ausweitung von Gewässerrandstreifen auf zehn Meter und ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten vor.

Unter anderem weil bisher nicht klar ersichtlich war, was die Bundesregierung genau mit „Schutzgebieten” meint, gingen Bauern auch im Wittelsbacher Land auf die Barrikaden. Im Landkreis Aichach-Friedberg etwa liegt ein großes Schutzgebiet, in diesem Fall ein sogenanntes Flora-Fauna-Habitat (kurz FFH). Das Ecknach- und das Paartal stehen unter Schutz. Intensive Landwirtschaft im herkömmlichen Sinn darf dort seit Ausweisung des Gebiets nicht betrieben werden.

Reinhard Herb lebt selbst im Ecknachtal, hat dort einige Wiesen und Äcker. Er erinnert sich noch gut an die Einführung der FFH-Gebiete vor rund 20 Jahren. „Damals wurde uns versprochen, dass wir in den Gebieten genau so weiter wirtschaften können wie bisher”, erklärt Herb. Lediglich ein „Verschlechterungsverbot” sei hinzugekommen. Sprich: Wiesen, die bereits vorhanden sind, dürfen nicht mehr zu Ackerland umgewandelt werden und sollten möglichst extensiv genutzt werden. „Da hieß es von überall her, die Bauern bräuchten keine Angst haben. Dieses Versprechen fordern wir jetzt ein”, meinte Herb. Offenbar mit Erfolg. In FFH-Gebieten, das schreibt das Landwirtschaftsministerium auf Anfrage, kann der Freistaat selbst festlegen, in welchem Umfang Pflanzenschutzmittel weiterhin zulässig sind. Die neue Regelung aus Berlin gilt nur in nationalen Schutzgebieten, für FFH-Gebiete ist die Europäische Union zuständig.

Der BBV hat sich in einem Schreiben an die Umwelt- und Landwirtschaftsministerien in Bund und Land gewandt, um Einfluss auf die Ausgestaltung des Gesetzes zu nehmen. Die Bauern sieht Reinhard Herb einer „schleichenden Enteignung” ausgesetzt und spielt damit vor allem auf die Verbreiterung der Gewässerrandstreifen auf zehn Meter an.

Der Sielenbacher hat eine Wiese, die von drei Gräben umgeben ist. „Da verliere ich ein Drittel meiner Fläche”, meint Herb erbost. „Und da frage ich mich, wann genug ist”. Speziell in Bayern gelte immerhin schon seit 2019 ein Gesetz, das Insekten besonderen Schutz gewährt. Am 14. Februar vor genau zwei Jahren feierten Naturschützer den Abschluss des bis heute erfolgreichsten Plebiszits im Freistaat, dem Volksbegehren für Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern. „Rettet die Bienen”, lautete ihr Schlachtruf. Auch im Wittelsbacher Land unterschrieb mehr als jeder fünfte Wahlberechtigte, im Sommer wurde das Volksbegehren als „Volksbegehren Plus” Gesetz.

Was viele Landwirte laut Herb bis heute aber vermissen, ist eine nachhaltige Beteiligung der Öffentlichkeit an Naturschutz und Erhalt der Artenvielfalt. „Wir müssen alle etwas tun”, sagt der Landwirt. Allerdings gibt er ebenso zu bedenken, dass allein im Landkreis Aichach-Friedberg auf weit über 30 000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche Naturschutz betrieben wird. Was diese Flächen angeht, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium weiter, dass Förderprogramme zum sogenannten „kooperativen Naturschutz” weiter Bestand haben werden. Dazu zählen das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) sowie das Kulturlandschaftsprogramm Kulap, an dem sich auch im Landkreis zahlreiche Landwirte beteiligen. Förderung wohl weiterhin möglich


Von Bastian Brummer
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