Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 14.01.2022 17:01

Auf der Suche nach der Wahrheit

Zu einer Entscheidung kam es am ersten Verhandlungstag nicht. Weitere Zeugen sollen bei einer Fortsetzung befragt werden. Das könnte eine spannende Angelegenheit werden. Im Raum steht neben dem Bußgeld inzwischen nämlich auch eine Gefängnisstrafe. Nicht für den Wirt, aber für die Gäste, die als Zeugen aussagten und möglicherweise nicht ganz bei der Wahrheit geblieben waren. Zumindest vermutete dies ein nach eigenem Bekunden „völlig ratloser” Amtsrichter, der sowohl den Gästen als auch dem Wirt mehrfach ins Gewissen redete.

Auslöser waren die völlig unterschiedlichen Sichtweisen der Geschehnisse von Polizei sowie Wirt und Gästen, zwischen denen sich der Richter am Ende möglicherweise entscheiden muss. Variante 1: Wie der Zivilbeamte berichtete, seien er und sein Kollege damals im Zuge einer Streifenfahrt an dem Lokal vorbei gekommen. Vier Personen seien im Gastraum an der Theke gewesen und hätten etwas getrunken. Mit dabei der Wirt. Die Zivilbeamten riefen uniformierte Kollegen zur Verstärkung und postierten sich am Hintereingang. Kurz nachdem die andere Streife am Haupteingang angeklopft hatte, seien ihnen am Hintereingang zwei der Gäste in die Arme gelaufen, die flüchten wollten. Der Wirt habe behauptet, sie nicht zu kennen. Jene beiden Gäste, darunter die Ex-Freundin des Wirtes, sagten nun vor Gericht aus und bestätigten die Version des Gastronomen.

Die Variante 2: Der Wirt gab an, mit seinem Hund kurz Gassi gewesen zu sein. Im Lokal seien nur noch seine ehemalige Freundin und ein Freund gewesen, die ihm beim Aufräumen halfen. Selbstverständlich habe man um 21 Uhr das Lokal geschlossen und alle anderen Gäste nach Hause geschickt. Von außerhalb habe er den Aufmarsch der Polizei gesehen und sei zurückgekehrt, um zu sehen, was da vor sich gehe. „Das schwöre ich”, so der 55-Jährige. Unglaublich sei das, was ihm vorgeworfen werde.

Die Bekannten gaben an, der Polizei selbst aufgemacht zu haben, nachdem sie an der Hintertüre geklopft hatten. Der Wirt sei zu diesem Zeitpunkt mit dem Hund unterwegs gewesen. Wo eine angebliche vierte Person gewesen sein soll, könnten sie sich nicht erklären.

Dass Richter Axel Hellriegel hartnäckig nachbohrte und Zweifel an den Aussagen der Gäste zeigte, frustrierte die Ex-Freundin des Wirts. Sie sei ein wahrheitsliebender Mensch und habe keinen Bock darauf, Ärger zu kriegen. Schlimm sei es, dass dem kleinen Bürger mal wieder nicht geglaubt werde, aber der Polizei. Die Aussage des Zivilbeamten konnte sich die 49-Jährige nicht erklären. Vielleicht habe er einfach viel Phantasie, oder er lüge.

„Entweder lügt der Polizist, oder die beiden Zeugen lügen”, fasste Hellriegel am Ende zusammen, konnte sich aber nicht erklären, warum der Polizist nicht die Wahrheit gesagt haben sollte. Schon die Vorgehensweise sei für ihn überzeugend: Vorne klopfen die uniformierten Polizisten, während die anderen Beamten die Hintertüre absichern. Zu einem Fortsetzungstermin will Hellriegel nun auch die anderen Beamten einbestellen und als Zeugen befragen. Der Richter machte deutlich, den potenziellen Lügner nicht ungeschoren davonkommen zu lassen. „In Aichach steht auf uneidliche Falschaussage Gefängnis”, so Hellriegel. Sollten Wirt und Gäste vielleicht doch nicht ganz die Wahrheit gesagt haben, gab er dem Gastronom und dessen Anwältin mit auf den Weg, hielte er es für eine gute Idee, den Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzuziehen. Dies wäre auch kein Schuldeingeständnis, versprach der Richter und bat ausdrücklich darum, diesen Rat nicht als Drohung zu verstehen: „Ich bin wirklich wohlmeinend!” Einer lügt: Entweder der Polizist oder die Gäste

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