Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 11.11.2014 12:00

Kifferrunde an der Paaar: Freispruch nach widersprüchlichen Aussagen

Nur ein Zeuge habe ausgesagt, dass er von dem Angeklagten Drogen bekommen habe, so die Richterin in ihrem Urteil. Dieser 17-Jährige war nach massivem Alkoholmissbrauch an einem Novemberabend 2013 beim Hit zusammengebrochen. Freunde hatten ihn ins Krankenhaus gebracht. Im Zentralklinikum machte man ein Drogenscreening. Gestern lag dem Gericht ein Auszug aus dem Arztbericht vor. Demnach hatte man am Tattag bei dem jungen Mann Beruhigungsmittel und Alkohol im Blut festgestellt. THC jedoch, den Wirkstoff, der in Marihuana enthalten ist, fanden die Ärzte angeblich erst zwei Tage später. Fraglich, ob der Bursche auf der Intensivstation an Marihuana kam, doch dieser Umstand und wie es zu dem Datum im Arztbrief gekommen ist, wurden gestern nicht erläutert. Staatsanwalt Christoph Limmer jedenfalls meinte, er habe keinen Grund, das Dokument anzuzweifeln. Er beantragte Freispruch.

Zahlreiche Zeugen waren im Verlauf der Verhandlung gehört worden. Die meisten berichteten zwar, es habe im Herbst 2013 Kifferrunden an der Paar und vor dem Supermarkt gegeben, doch dass der Angeklagte Drogen an 14-, 15-Jährige weitergereicht hatte, wollten sie nicht gesehen haben. Der Angeklagte selbst räumte den Drogenkonsum über eine Erklärung, die sein Verteidiger Hartmut Girshausen verlas, ein, bestritt jedoch, dass er jemals Jugendliche an Joints ziehen ließ.

Vergangene Woche war ein weiterer Zeuge wegen eines Autounfalls entschuldigt worden. Da es so viele widersprüchliche Angaben gegeben hatte, konnte man auf ihn jedoch nicht verzichten. Gestern sagte er aus und entlastete den Angeklagten. „Ich habe von Kifferrunden gehört, war aber nie selbst dabei.” Dass der 23-Jährige Minderjährigen Joints überlassen habe, konnte er nicht bestätigen.

„Nur ein Zeuge hat gesagt, dass es so war, wie es in der Anklage steht”, fasste Richterin Sabine Igloffstein die Verhandlung zusammen. „Alle anderen haben nichts gewusst oder gesagt, so war es nicht.” Der einzige Belastungszeuge habe jedoch „so viel Alkohol getrunken, dass er eigentlich hätte tot sein müssen, und er wäre auch fast gestorben auf dem Weg ins Krankenhaus.” Der 17-Jährige sei „so voll getrunken” gewesen, dass er sich wohl „an nichts mehr hätte erinnern können.” Um den Angeklagten zu überführen, reiche das nicht. Auch nicht, wenn einige Zeugen eventuell gelogen hätten. Freizusprechen sei der 23-Jährige auch ohne Berücksichtigung des ärztlichen Befunds, laut dem Marihuana „interessanterweise erst zwei Tage später”, nach dem Vorfall beim Hit, im Blut des 17-Jährigen gefunden worden war. Alles in allem reiche es nicht, um den Angeklagten zu überführen: „Insofern blieb nur der Freispruch.”


Von Monika Grunert Glas
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