Der 18-Jährige wurde im April dieses Jahres ertappt, wie er mit vier Freunden in einem Opel Corsa unterwegs war. Der Polizei fiel das Grüppchen auf, weil das Auto nicht angemeldet war. Was folgte, war ein Bußgeldbescheid über 150 Euro plus Gebühren und Auslagen wegen eines Verstoßes gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die schrieb im kompletten Lockdown, der damals herrschte, vor, dass man seine Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen durfte. Freunde treffen war kein solcher. Gegen den Bescheid, der dem jungen Mann ins Haus flatterte, legte er Einspruch ein. So landete die Ordnungswidrigkeit vor der Jugendrichterin. Der 18-Jährige sagte, am im Bescheid genannten Tag, dem 3. April, sei er keinesfalls mit den Freunden unterwegs gewesen. Offenbar lässt die Akte Fragen offen, denn es heißt darin, man habe die Burschen „zu einem nicht genauer zu benennenden Zeitpunkt” an einem „nicht genauer zu benennenden Ort” erwischt. Eva-Maria Grosse betonte, auf eine Bestrafung des Jugendlichen komme es ihr sowieso nicht an. Viel wichtiger sei es ihr, dass dieser verstehe, dass „wir alle uns an die Regeln halten müssen, die keinen Spaß machen”. Alle müssten an einem Strang ziehen, sich eben nicht mit Freunden treffen, selbst „wenn einem Netflix, wie mir selbst auch, schon zum Hals heraus hängt”. Nur so könne man gegen die Pandemie vorgehen, die, so befürchtet die Richterin, „uns wohl noch bis Ende März, Anfang April” einschränken werde: „Wenn Sie mir versprechen, dass Sie hier nie wieder mit so einem Quatsch auftauchen und auch Ihren Freunden sagen, dass es besser ist, sich mal nicht zu treffen, dann ist damit allen mehr gedient, als wenn ich Sie bestrafe”, redete Eva-Maria Grosse dem jungen Mann ins Gewissen. Der 18-Jährige versprach, sich zu bessern; so wurde das Verfahren eingestellt.