Die Antwort ist einfach und kompliziert zugleich: Im Landratsamt Aichach ist am Mittwoch eine Besprechungsrunde, an der auch Juristen teilgenommen haben, zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Aufhebung rechtlich nicht möglich ist. „In der Sache hätten es alle gerne gemacht, aber es gibt aus unserer Sicht keinen Ermessensspielraum”, sagte Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamtes, gestern nochmals gegenüber der AICHACHER ZEITUNG. Auch Dr. Friedrich Pürner, Leiter des Gesundheitsamtes, ein Gegner der Maskenpflicht in Kitas und Schulen, sieht rechtlich im Moment keine andere Möglichkeit, wie er der AZ bestätigte. Hintergrund der Maskenpflicht in Schulen ist der Drei-Stufen-Plan der Staatsregierung. Nach dem gilt ab einem Inzidenzwert von 35 in Schulen für Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe eine Maskenpflicht auch am Platz, steigt der Wert auf über 50, gilt die Maskenpflicht am Platz auch für Grundschüler. Bei diesem Drei-Stufen-Modell gibt es aber durchaus einen Spielraum. Mittlerweile sei aber auch die jüngste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Sie stehe über dem Drei-Stufen-Plan, lasse zwar auch Ausnahmen zu, aber nur in begründeten Einzelfällen, erklärt Müller. Eine Befreiung aller Grundschulen von der Maskenpflicht sei aber eine Pauschalregelung, keine Einzelfalllösung, so Müller. Auch die zweite Möglichkeit für Ausnahmen greife nicht. Sie bezieht sich auf klar eingrenzbare Infektionsausbrüche, wie es zum Beispiel im Wittelsbacher Land im Sommer bei dem betroffenen Spargelhof der Fall war. Derzeit sind die Fälle aber über den ganzen Landkreis verteilt. „Nach langen Diskussionen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Möglichkeit gibt”, fasst Müller noch einmal zusammen. Landkreise, die das auch so sehen und bei der Maskenpflicht für Grundschüler bleiben - darunter auch die Stadt und der Landkreis Augsburg -, wurden in dieser Haltung mittlerweile auch vom bayerischen Kultusministerium bestätigt, erklärt das Landratsamt weiter. Um die von allen in der Koordinierungsgruppe Corona - in ihr sind unter anderem der Landrat, der Leiter des Gesundheitsamtes, die Leiterin des Schulamtes, die für das Jugendamt zuständige Abteilungsleiterin, der Ärztliche Koordinator des Landkreises und der Geschäftsführer der Klinken an der Paar vertreten - grundsätzlich befürwortete Befreiung für die Grundschüler möglich zu machen, sei München am Zug. Gibt es von dort neue Regelungen, die die Abschaffung der Maskenpflicht ermöglichen, werde man das umsetzen. Leiter des Gesundheitsamtes sieht ebenfalls keine Spielräume