Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 30.07.2020 16:31

Über 150 Reise-Rückkehrer waren schon in Quarantäne

Derzeit sind Reisen in die Dominikanische Republik   nicht buchbar. In die Risikogebiete fliege kaum eine Fluglinie, die meisten Hotels hätten ohnehin geschlossen, weiß Stefanie Deiters-Galiläa vom Aichacher Reisebüro Urlaubsoase.net. 	Symbolfoto: pixabay (Symbolfoto: pixabay)
Derzeit sind Reisen in die Dominikanische Republik nicht buchbar. In die Risikogebiete fliege kaum eine Fluglinie, die meisten Hotels hätten ohnehin geschlossen, weiß Stefanie Deiters-Galiläa vom Aichacher Reisebüro Urlaubsoase.net. Symbolfoto: pixabay (Symbolfoto: pixabay)
Derzeit sind Reisen in die Dominikanische Republik nicht buchbar. In die Risikogebiete fliege kaum eine Fluglinie, die meisten Hotels hätten ohnehin geschlossen, weiß Stefanie Deiters-Galiläa vom Aichacher Reisebüro Urlaubsoase.net. Symbolfoto: pixabay (Symbolfoto: pixabay)
Derzeit sind Reisen in die Dominikanische Republik nicht buchbar. In die Risikogebiete fliege kaum eine Fluglinie, die meisten Hotels hätten ohnehin geschlossen, weiß Stefanie Deiters-Galiläa vom Aichacher Reisebüro Urlaubsoase.net. Symbolfoto: pixabay (Symbolfoto: pixabay)
Derzeit sind Reisen in die Dominikanische Republik nicht buchbar. In die Risikogebiete fliege kaum eine Fluglinie, die meisten Hotels hätten ohnehin geschlossen, weiß Stefanie Deiters-Galiläa vom Aichacher Reisebüro Urlaubsoase.net. Symbolfoto: pixabay (Symbolfoto: pixabay)

Jetzt, in der Ferienzeit, wird diese Gefahr wieder größer: Hier lebende und arbeitende Menschen mit Migrationshintergrund besuchen im Urlaub ihre Verwandten in der alten Heimat, die nicht selten Corona-Risikogebiet ist. Die Türkei, Bosnien, Serbien oder das Kosovo gehören dazu. Seit etwa zwei bis drei Wochen hätten sich die Anfragen, welche Vorschriften in einer solchen Situation gelten, „ganz erheblich vermehrt”, bestätigt das Landratsamt in Aichach. Laut Einreise-Verordnung muss in Isolation, wer sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Rückreise nach Bayern in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Dann ist man verpflichtet, sich unverzüglich auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich zwei Wochen lang ständig dort isoliert aufzuhalten. In dieser Zeit darf kein Besuch von Personen empfangen werden, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Seine Quarantäne beenden kann, wer ein negatives Testergebnis von seinem Hausarzt in Deutschland vorlegt. Der touristische Sommerurlauber wird von der Verordnung nur selten betroffen sein. „In die Risikogebiete fliegt kaum eine Fluglinie, die meisten Hotels da haben ja sowieso zu”, erklärt Stefanie Deiters-Galiläa. Sie leitet das Reisebüro Urlaubsoase.net in Aichach. Die bei Deutschen so beliebten Pauschalreisen nach Ägypten oder in die Dominikanische Republik seien derzeit nicht buchbar, also gebe es von dort auch keine Reiserückkehrer, die unter die Corona-Restriktionen fallen. Allerdings gehe die Branche davon aus, dass wohl noch in den Sommerferien Reisebeschränkungen in Teilen der Türkei aufgehoben werden könnten. Zu den Risikogebieten gehören laut Robert-Koch-Institut auch die populären Destinationen Marokko, Costa Rica, USA und Südafrika. Ein Blick nach England zeigt zudem, dass auch sehr kurzfristig und überraschend neue Risiko-Regionen definiert werden können: Die Briten verbannen seit vergangenem Sonntag Reise-rückkehrer aus Spanien in Quarantäne, weil sie Spanien für Corona-Hochrisikoland halten. Wer bewusst in ein Risikogebiet reist, ist für etwaige Folgen selbst verantwortlich. Auch für solche am Arbeitsplatz. Wer am Freitag aus der Türkei zurück ins Wittelsbacher Land kommt, in Quarantäne muss und deshalb am Montag nicht zur Arbeit kann, muss mit Gehaltseinbußen rechnen. „Wenn ein Mitarbeiter wissentlich Urlaub in einem Risikogebiet macht und daher nach seiner Rückkehr in Quarantäne muss, besteht für ihn kein Entgeltanspruch. Das heißt, er wird vom Unternehmen nicht bezahlt”, erklärt Thomas Sixta, Vorsitzender der Regionalversammlung Aichach-Friedberg der Industrie- und Handelskammer. Um sein Gehalt weiter zu beziehen, könne er nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber bezahlte Urlaubstage einbringen, sofern er noch freie Urlaubsansprüche zur Verfügung hat. Sixta: „Letztlich kann er auch beim Arbeitgeber für die Quarantänezeit unbezahlten Urlaub beantragen.” Außerdem sei es dem Arbeitgeber ausnahmsweise erlaubt, Mitarbeiter zu fragen, wo sie ihren Urlaub verbracht haben. Er komme damit seiner Fürsorgepflicht gegenüber anderen Arbeitnehmern und Kunden nach, erklärte Sixta. Die bisher über 150 Quarantänefälle im Wittelsbacher Land summierten sich in den vergangenen drei Monaten auf. In dieser Zeit hat sich die Einreisequarantäneverordnung wesentlich verändert. Zunächst galt die Isolation für sämtliche Einreisenden aus dem Ausland. Seit einiger Zeit gilt sie nur noch für Einreisen aus Risikogebieten. Dazu gehören beispielsweise nicht die Länder der Europäischen Union, außer Luxemburg. Aktuell befinden sich sechs positiv getestete Personen in Quarantäne, als Kontaktpersonen in Quarantäne sind 34 Menschen.

Wer aus einem Risikogebiet in den Landkreis Aichach-Friedberg kommt, muss sich unverzüglich beim Landratsamt melden (Telefon 08251/922 16, E-Mail: corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de). Mitgeteilt werden müssen Name, Vorname und Geburtsdatum der Personen, die aus dem Risikogebiet eingereist sind, zudem der Zeitpunkt der Einreise, das Land, aus dem eingereist wurde und die Adresse, unter der man sich in häuslicher Quarantäne befindet. Wer aus einem Risikogebiet in den Landkreis Aichach-Friedberg kommt, muss sich unverzüglich beim Landratsamt melden (Telefon 08251/922 16, E-Mail: corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de). Mitgeteilt werden müssen Name, Vorname und Geburtsdatum der Personen, die aus dem Risikogebiet eingereist sind, zudem der Zeitpunkt der Einreise, das Land, aus dem eingereist wurde und die Adresse, unter der man sich in häuslicher Quarantäne befindet. Wer aus einem Risikogebiet in den Landkreis Aichach-Friedberg kommt, muss sich unverzüglich beim Landratsamt melden (Telefon 08251/922 16, E-Mail: corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de). Mitgeteilt werden müssen Name, Vorname und Geburtsdatum der Personen, die aus dem Risikogebiet eingereist sind, zudem der Zeitpunkt der Einreise, das Land, aus dem eingereist wurde und die Adresse, unter der man sich in häuslicher Quarantäne befindet. Wer aus einem Risikogebiet in den Landkreis Aichach-Friedberg kommt, muss sich unverzüglich beim Landratsamt melden (Telefon 08251/922 16, E-Mail: corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de" class="auto-detected-link" target="_blank">corona-einreise@lra-aic-fdb.de). Mitgeteilt werden müssen Name, Vorname und Geburtsdatum der Personen, die aus dem Risikogebiet eingereist sind, zudem der Zeitpunkt der Einreise, das Land, aus dem eingereist wurde und die Adresse, unter der man sich in häuslicher Quarantäne befindet. Keine Pauschalreisen nach Ägypten und in die „Domrep”


Von Thomas Winter
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