„Ausgesprochen geschmacklos” bezeichnete die Richterin die Abbildungen, welche die nun 19-Jährigen im April vergangenen Jahres in einer WhatsApp-Gruppe geteilt hatten. Die Chatgruppe kreiste eigentlich um die Fridays-for-Future-Bewegung, mehr als hundert Mitglieder tauschten sich hier aus. Die beiden Angeklagten nutzten diese Plattform allerdings, um fremden- und frauenfeindliche Inhalte zu verschicken. Einer der beiden, ein Maschinen- und Anlagenführer, postete unter anderem ein Bild eines Maschinengewehrs, das mit dem Schriftzug versehen war „Lehnt bis zu 1800 Asylanträge in einer Minute ab”. Über einem anderen Bild, das eine Frau in einer sexuell-herabwürdigenden Weise zeigte, stand „Frauen sind Objekte”. Sein Kumpel, ein angehender Landwirt, teilte im Chat Abbildungen antisemitischen Inhalts und solche, die gegen Menschen mit Behinderungen gerichtet waren. Beide erklärten nacheinander, sie hätten sich die Inhalte vor dem Versenden gar nicht richtig angesehen und die „Sticker” direkt nach dem Empfang weitergeleitet. Er habe nachher erst gemerkt, dass „das einfach blöd war”, sagte der angehende Landwirt. Jemand hatte die Statements samt der Absender auf Facebook veröffentlicht, daraufhin sei er als „Nazi” beschimpft worden und habe die Tragweite der Tat erst erkannt. In Gesprächen mit Nicole Jehl von der Jugendgerichtshilfe gaben sich beide reumütig und betonten, sie hätten „keine rechte Gesinnung” und seien „definitiv nicht fremdenfeindlich”, wie Jehl einen der beiden zitierte. Beide hielten es im Nachhinein für „eine dumme Aktion”. Die jungen Männer haben sich laut Jugendgerichtshilfe gesprächsbereit, glaubwürdig und einsichtig gezeigt, ihre Sozialkontakte wurden als unauffällig eingestuft. Staatsanwältin Gudrun Wagner plädierte dafür, Jugendstrafrecht anzuwenden. Sie hielt den 19-Jährigen zugute, dass sie sich geständig zeigten und bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten waren; Wagner gestand ihnen eine gewisse Gruppendynamik zu. Allerdings falle die ausgesprochene Geschmacklosigkeit der Abbildungen und der damit einhergehende Mangel an Empathie ins Gewicht, stellte die Staatsanwältin klar. Sie folgte in ihrer Forderung der Empfehlung der Jugendgerichtshilfe, die jungen Männer zu Gesprächsweisungen und Geldauflagen zu verurteilen. Angeklagte: „Einfach weitergeleitet, ohne zu schauen”