Der Vorfall hatte sich im Oktober auf der Autobahn bei Friedberg in Fahrtrichtung Stuttgart ereignet. Der Peugeot war auf der mittleren Spur unterwegs, der Mercedes kam mit etwa 170 Kilometern pro Stunde im relativ dichten Verkehr auf der linken Spur von hinten angebraust. Die Peugeotfahrerin wechselte auf die linke Spur, überlegte es sich - vermutlich wegen des herannahenden Mercedes - aber anders und fuhr wieder zurück auf die mittlere Spur. Der Mercedes setzte sich direkt vor sie und bremste stark, um dann gleich wieder nach links zu ziehen, weil auf der mittleren Spur schon längere Zeit ein Lkw fuhr. Das war ein klarer Fall für die Staatsanwaltschaft: Der Mercedesfahrer wollte die Fahrerin des Peugeot maßregeln. Interessanterweise hatte auch der Angeklagte, der gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben hat, keine andere Erklärung parat. „Zu meiner Verteidigung kann ich nicht viel sagen”, erklärte der 50-Jährige. „So bin ich eigentlich nicht.” Er räumte ein, dass er den Vorfall ohne Videobeweis bestritten hätte Nachdem der zweimal gezeigt worden war und der Verteidiger ein kurzes Gespräch mit seinem Mandanten geführt hatte, zog dieser den Einspruch zurück. Damit bleibt es bei 30 Tagessätzen zu je 40 Euro, also bei 1200 Euro insgesamt.