Der Fall: Ein in Moldawien geborener 33-jähriger Paketfahrer hatte in den frühen Morgenstunden des 25. Januars vergangenen Jahres auf der alten B 300 bei Peutenhausen einen Spaziergänger angefahren (wir berichteten). Der Verletzte starb wenig später in einem Krankenhaus. Unstreitig festgestellt wurde in den Prozessen nach dem Unfall, dass der Moldawier bereits mehrfach polizeilich aufgefallen war, weil er mit einem moldawischen Führerschein in Deutschland unterwegs war, der in diesem Land keine Gültigkeit hatte. Unstreitig war auch die Frage, was sich nach dem Unfall zugetragen hatte. Der Paketfahrer hatte den Verletzten am Straßenrand liegengelassen und keine vorbeifahrenden Autofahrer um Hilfe gebeten. Stattdessen, so hatte in einem ersten Verfahren das Amtsgericht Neuburg und später auch das Ingolstädter Landgericht festgestellt, hatte er lieber einen Freund angerufen, mit dem er sich etwa 20 Kilometer von der Unfallstelle entfernt getroffen hatte. Später kehrten beide zum Unfallort zurück und fuhren wieder nach Hause als sie die Polizei am Unglücksort sahen. Noch am Abend des gleichen Tages wurde der gesuchte Kurierfahrer in seiner Augsburger Wohnung festgenommen. Die Verfahren: Das Neuburger Amtsgericht hatte nach einer Verhandlung den Fall ans Landgericht abgegeben - aus Gründen der Zuständigkeit. Denn nach Ansicht des Amtsrichters komme möglicherweise eine Verurteilung wegen versuchten Mordes infrage. Das sah auch das Landgericht unter Vorsitz von Konrad Kliegl so. Das Urteil: Nach mehreren Verhandlungstagen folgte das Urteil wegen versuchten Mordes durch Unterlassen. „Einen Schwerstverletzten bei Temperaturen um den Gefrierpunkt neben der Straße liegen zu lassen, ist krass”, sagte Richter Kliegl bei der Urteilsbegründung. Und er fügte hinzu, dass das weitere Verhalten des Moldawiers nach der Tat belege, es sei ihm ausschließlich um die Verdeckung seiner Unfallbeteiligung und der Tatsache, dass er keinen gültigen Führerschein hatte, gegangen. Vor allem gegen das Urteil wegen versuchten Mordes richtete sich die Revision. Das Opfer bei Kälte liegen zu lassen war versuchter Mord